Ab wann fängt der Mutterschutz an als Gärtnerin?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf jeden Fall beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.

Allerdings muss der Arbeitsplatz den besonderen Anforderungen an den Gesundheitsschutz von Schwangeren gerecht werden. Was das in dem Fall einer Gärtnerei bedeutet, ist ziemlich schwer zu sagen. Natürlich darf man als Schwangere nicht mit gefährlichen Chemikalien umgehen etc. - aber das heißt ja nicht, dass man gar nicht im Betrieb arbeiten kann. Nur wenn es nicht möglich ist, dass man nur in gesundheitlich unbedenklichen Bereichen arbeitet, dann kann es passieren, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, aber das hängt dann eben vom Betrieb ab.

Für den Mutterschutz gibt es allgemein gültige gesetzliche Vorgaben - ganz unabhängig vom Beruf. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.

Bist du denn irgendwie Gefährdungen ausgesetzt, die ein Beschäftigungsverbot voraussetzen? Ansonsten gilt der ganz normale Mutterschutz sechs Wochen vor der Entbindung.

Der Mutterschutz ist gesetzlich festgelegt, Gärtnerinnen müssen genauso arbeiten wie jede andere Schwangere.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.