Ab man ist man in der Schweiz doppel UT (Militär)?

1 Antwort

In der Schweiz bedeutet „doppel-untauglich“ (doppel UT), dass jemand sowohl für den Militärdienst als auch für den Zivilschutz untauglich ist. Das bedeutet, die Person muss weder Militärdienst noch Zivilschutz leisten und wird in der Regel ganz von der Dienstpflicht befreit.

Ab wann ist man doppelt untauglich?

Man wird doppel UT, wenn medizinische, psychische oder soziale Gründe vorliegen, die einen dauerhaften Ausschluss von beiden Diensten rechtfertigen. Dies wird im Rahmen der Rekrutierung (inkl. medizinischer Untersuchung) oder bei einer späteren Abklärung entschieden.

Mögliche Gründe für doppelte Untauglichkeit:

Die Gründe müssen gut dokumentiert und beurteilt sein. Beispiele:

  • Psychische Erkrankungen (z. B. Depression, Angststörung, Trauma)
  • Chronische körperliche Erkrankungen, z. B.:
  • ausgeprägtes Reizdarmsyndrom mit starkem Leidensdruck, häufiger Durchfällen, Notwendigkeit unmittelbarer Toilettennähe
  • Autoimmunerkrankungen
  • schwere Nahrungsmittelunverträglichkeiten, wenn die Ernährung im Dienst nicht sicher gewährleistet werden kann (z. B. Zöliakie, schwere Laktose- oder Fruktoseintoleranz)
  • Medikamentenabhängigkeit oder relevante Therapien
  • Soziale Gründe: z. B. Betreuungspflichten, schwierige familiäre Verhältnisse (aber meist nur bedingt relevant für doppel UT)
Hat sich die Beurteilung verschärft?

Ja, in den letzten Jahren wurden die Kriterien teilweise verschärft, vor allem was die Zivildiensttauglichkeit betrifft. Es wird genauer abgeklärt, ob jemand trotz Einschränkungen für Zivilschutz oder eine andere Form des Dienstes tauglich ist. Eine einfache Beschwerde oder ein "unangenehmes Gefühl" reicht nicht mehr für eine Untauglichkeit.

Wie ist es beim Reizdarm oder bei Unverträglichkeiten?
  • Ein mildes Reizdarmsyndrom oder leichte Nahrungsmittelunverträglichkeiten führen nicht automatisch zur Untauglichkeit.
  • Wenn jedoch nachgewiesen ist, dass jemand unter starken Symptomen, häufigen Toilettengängen, Schmerzen oder Angstzuständen leidet und dadurch nicht zuverlässig an Übungen oder Einsätzen teilnehmen kann, kann eine doppelte Untauglichkeit möglich sein.
  • Wichtig ist hier: ärztliche Atteste, evtl. Facharztberichte (z. B. Gastroenterologie, Psychosomatik).
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Vorstand im 2016 gegründeten #MachMit-Verein