Muss ich zum Wehrdienst?
Also ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft und in dem anderen Land (das andere ist DE) gibt es eine Wehrpflicht für die dortigen Einwohner. Greift das für mich auch ? Wenn ich da Urlaub mache, kann ich eingezogen werden ?
3 Antworten
Ja das kann gut sein.
Wenn man die Staatsbürgerschaft eines Landes hat dann sind damit nicht nur Rechte sondern auch Pflichten verbunden.
Wie das im Detail aussieht muss man im Wehrrecht des betreffenden Landes nachlasen. Da gibt es Unmengen an Möglichkeiten.
Du kannst aus der Wehrpflicht fallen wenn du ini einem anderen Land bereits Dienst geleistet hast, du kannst dich freikaufen, du kannst als ständig im Ausland Lebender ganz aus der Wehrpflicht fallen und und und .... Kommt immer auf das betreffende Land an.
Ja
Je nach Land kann man ggf. gucken ob und inwiefern man den Wehrdienst verweigern kann.
Ein türkischer Kumpel von mir hat sich z.B. freigekauft. Das war aber alles andere als günstig (er hat über 5000 Euro gezahlt) und es gab noch andere Voraussetzungen, die er aber easy erfüllt hatte
Einfach ignorieren würde ich die Wehrpflicht nicht. Zumindest nicht dann, wenn du das Land nochmal betreten möchtest (insbesondere im wehrdienstfähigen Alter). Sonst könnte aus einem geplanten Urlaub schnell ein ungeplanter längerer Aufenthalt werden
Die Wehrpflicht gilt immer gleichermaßen. Du kannst also nicht sagen "ich hab auch Nationalität x, deswegen gelten die Pflichten von Nationalität y für mich nicht".
Also ja du kannst auch eingezogen werden im Urlaub o.ä. wenn du fällig bist