A2 Regelung bevor 2016?

2 Antworten

Du darfst seit 2016 nur noch Motorräder mit maximal 95 PS offen auf 48 PS drosseln. Also maximal um die Hälfte gedrosselt.

Davor war es erlaubt Motorräder mit übet 95 PS zu drosseln. Da war jedoch das Problem, dass die Motorräder dann trotz Drosseln 250+ km/h gefahren sind und das wollte man mit der Regelung ab 2016 ändern.

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre die Yamaha MT-09 Bj. 2021
HyperScott 
Fragesteller
 16.08.2022, 14:10

Wie sieht es denn aus wenn man sie bevor der regelung gemacht hat die führerschein? Es gilt trotzdem die 95 ps maximal offen? oder die alte regelung?

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Schurzi21  16.08.2022, 14:22
@HyperScott
Für A2-Führerschein-Besitzer, die ihren Führerschein vor dem dem 28. Dezember 2016 erhalten haben, gilt Bestandsschutz: Wer den A2-Führerschein zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 ausgestellt bekommen hat, darf auch auf 48 PS gedrosselte Motorräder fahren, die ungedrosselt mehr als 95 PS leisten.

Hier kannst du nochmal alles nachlesen.

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Vorher galten 95PS bzw. 70kW als Grenze. Gedrosselte Motorräder die unter der Leistung liegen, aber eigentlich eine höhere haben sind natürlich auch zulässig.

Edit: Korrektur

Für A2-Führerschein-Besitzer, die ihren Führerschein vor dem dem 28. Dezember 2016 erhalten haben, gilt Bestandsschutz: Wer den A2-Führerschein zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 ausgestellt bekommen hat, darf auch auf 48 PS gedrosselte Motorräder fahren, die ungedrosselt mehr als 95 PS leisten.
HyperScott 
Fragesteller
 16.08.2022, 14:02

also konnte man eine z.b 70ps Maschine fahren ohne drossel?

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migebuff  16.08.2022, 14:05
@HyperScott

Nein, natürlich nicht. A2 ist seit jeher auf 35 kW begrenzt. Wer seinen Führerschein vor 2016 gemacht hat, darf aber auch ein Motorrad auf 35 kW drosseln, welches offen mehr als 70 kW hat.

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Jacke001  16.08.2022, 14:08
@migebuff

Hab mich verlesen sorry.

Für A2-Führerschein-Besitzer, die ihren Führerschein vor dem dem 28. Dezember 2016 erhalten haben, gilt Bestandsschutz: Wer den A2-Führerschein zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 ausgestellt bekommen hat, darf auch auf 48 PS gedrosselte Motorräder fahren, die ungedrosselt mehr als 95 PS leisten.
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