70 km/h anstatt 52?


27.03.2022, 23:35

Ich weiß das es fahren ohne Fahrerlaubnis ist. Meine Frage ist nur was für Strafen ich erhalten könnte. Ob die jetzt eine Ausnahme machen, ich ein Bußgeld zahlen muss oder eine Führerscheinsperre von keine Ahnung wie lang bekomm. Danke

2 Antworten

Das wäre dann fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist kein Bußgeld mehr sondern eine Straftat.

Dazu kommt das es schlimmstenfalls Probleme mit der Versicherung gibt.

Wenn du mit 70kmh anstatt mit den erlaubten 45/50kmh angehalten wirst, kannst du im schlimmsten Fall damit rechnen daß dein Führerschein eingezogen wird und du den nächsten Schein erst mit 21 machen kannst.

Dazu kann es sein daß dein Fahrzeug ebenfalls beschlagnahmt wird da es mit dem illgalen Tuning seine Straßenzulassung verliert.

Im Falle eines Unfalls kannst du das Pech haben das die Versicherung keinen Cent übernimmt und du den kompletten schaden (kann SEHR teuer werden) übernehmen darfst da du gegen die Richtlinien des Vertrags verstößt.

Wenn du Glück hast sagt die Polizei nur das du die Kiste wieder drosseln sollst und sie bis zum Datum X auf der Wache vorführen sollst. Würde aber nicht hoffen das dies der Fall ist.

Lass die drossel also einfach drinn. Wenn du schneller fahren willst mach A1 dann kannst du legal 100, bei ne'm guten Motorrad sogar 120 fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ElektrikKlaus  27.03.2022, 23:31

Mehr ist nicht hinzuzufügen

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checkpointarea  28.03.2022, 07:13
@ElektrikKlaus

Hinzuzufügen wäre, dass die Tachometer der meisten 50er stark voreilen, und somit nicht sicher ist, dass er wirklich zu schnell ist.

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Ricardo322 
Fragesteller
 27.03.2022, 23:32

Roller original, würde ich die drossel halt rausnehmen (was ich nicht getan habe) würde er knappe 70 fahren denke ich. Die Beamten würden aber auch keine Ausnahmen machen da dies das erste mal sein könnte ? Frage aus Neugier

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migebuff  27.03.2022, 23:34
und du den nächsten Schein erst mit 21 machen kannst.

Wie alt ist der Fragesteller und warum haben wir diese Information nicht vorliegen?

Im Falle eines Unfalls kannst du das Pech haben das die Versicherung keinen Cent übernimmt und du den kompletten schaden (kann SEHR teuer werden) übernehmen darfst da du gegen die Richtlinien des Vertrags verstößt.

Das ist ausgeschlossen, da der Opferschutz gesetzlich in §117 VVG geregelt ist und der mögliche Regress bei einer Obliegeneheitsverletzung oder Gefahrerhöhung gemäß §5 KfzPflVV auf 5000€ begrenzt ist. Wurden diese gesetzlichen Vorschriften aufgehoben oder hast du auch bei dieser Aussage einfach geraten?

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