150er?

3 Antworten

Folgende Fahrzeuge dürfen mit einem Führerschein der Klasse M legal gefahren werden: Ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Mofa), das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreitet.


migebuff  09.08.2023, 08:57

Mit einem Führerschein der ehemaligen Klasse M darf er Kleinkrafträder fahren. Wie du darauf kommst, dass er damit nur einen Teil der Fahrzeuge fahren darf, die unter die Mofaprüfbescheinigung fallen, kann nicht nachvollzogen werden. Zudem besitzt er Klasse B und somit auch Klasse AM, welche die nicht mehr existierende Klasse M ersetzt.

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Hi 25 ccm gibt nicht.

Mofas und Mopeds haben beide 50 ccm, das eine fährt 25 km/h, das andere 45 km/h

Das was 45 km/h fährt, braucht Klasse AM

  1. Eine Mofaprüfbescheinigung ist kein Führerschein. Man darf damit auch nichts anderes fahren als ein Mofa bis 25 km/h.
  2. Beim Autoführerschein kommt dabei, welche Fahrzeuge man damit fahren darf, auf das Datum an, wann man ihn erworben hat.
  3. Grundsätzlich darf man mit einem Führerschein der Klasse B keine 125er fahren. (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html)
  4. Man kann seinen Führerschein aber inzwischen um die Schlüsselnummer 196 erweitern lassen. Wie das genau geht, und das es kostet, erklärt Dir Deine Fahrschule. (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6b.html)

migebuff  09.08.2023, 08:59
Man darf damit auch nichts anderes fahren als ein Mofa bis 25 km/h.

Mit einer Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h darf er neben Mofas auch zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h fahren.

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