4000€ wie hoch müsste die Monatliche Rate sein damit sich der Gerichtsvollzieher drauf einlässt?

4 Antworten

Hallo Markus,

durch den Vollstreckungsbescheid erwirbt der Gläubiger das Recht, den Schuldner zu pfänden.

Mit der Beitreibung der Forderung wird der Gerichtsvollzieher beauftragt. Einer Ratenzahlung muss letztendlich der Gläubiger zustimmen.

Dies wird er sicher tun, wenn eine Pfändung mangels Masse fruchtlos verlaufen würde.

Aus deiner Frage ist leider nicht nachvollziehbar, ob es sich bei den 4.000,- EUR um einen oder mehrere Gläubiger geht.

Handelt es sich um verschiedene Gläubiger, ist es immer besser, eine Sache komplett zu bezahlen, als vielen jeweils nur einen Kleinstbetrag zu überweisen.

Die beste Lösung für den Schuldner wäre ein Vergleich. Das heißt, der Gläubiger verzichtet auf einen Teil seiner Forderung, wenn der Schuldner im Gegenzug den Restbetrag sofort und auf einmal bezahlt.

Gut zu wissen:

Die Schuldnerberatung der Caritas und der Diakonie ist kostenlos und sollte auch auf jeden Fall in Anspruch genommen werden.

Hier wird man dir aufgrund deines Einkommens, sowie der laufenden Kosten zum Lebensunterhalt genau sagen können, welcher Betrag für eine Ratenzahlung realistisch ist.

Nicht selten geben Schuldner Zahlungen an, die sich langfristig nicht realisieren. Da zunächst die Gebühren und Zinsen von den eingehenden Zahlungen bezahlt werden, hat sich die Hauptforderung oft kaum geändert, wenn die Ratenzahlung abgebrochen wird.

Soll heißen: Geld ist weg und die Forderung besteht weiter.

Nicht selten treffen Schuldner Vereinbarungen, die nicht verstanden haben.

Auf eine kostenlose, kompetente und seriöse Schuldberatung zu verzichten kann den Schuldner unter Umständen teuer zu stehen kommen.

So 300 Euro vielleicht? Aber der Gerichtsvollzieher entscheidet das nicht. Das entscheidet der Gläubiger, bzw. der Pfändungsfreibetrag, wenn du ein P-Konto hast. Aber dafür ist es schon zu spät, wenn der Gerichtsvollzieher schon aktiv ist.

Soweit der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung (Ratenzahlung) im Vollstreckungsauftrag, hier Modul F, nicht ausgeschlossen hat, kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen der gütlichen Erledigung eine Ratenzahlung vereinbaren. Diese soll nicht länger als 12 Monate dauern (Paragraph 802 b ZPO).

Die Vorschrift ist eine Soll-Regelung. Das heißt in begründeten Fällen kann der Gerichtsvollzieher auch eine längere Zeit vereinbaren.

Wenn es keine Begründung gibt, müsste er bei den maximalen 12 Monaten bleiben. Somit beträgt die Abzahlungssumme bei 333,33 Euro monatlich, tendenziell etwas mehr, weil noch die Kosten für den Gerichtsvollzieher hinzukommen.

Kommt auf Schuldenhöhe an, und es gibt einen Unpfändbaren Satz, mindestens Hartz 4 plus Wohnen und Lebensunterhalt.

heurekaforyou  05.02.2022, 02:52

Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten beträgt der Pfändungsfreibetrag 1.259,99 Euro. Ein Schuldner, der einer anderen Person gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist (z. B. eine alleinstehende Mutter mit Kind), darf bis zu 1.729,99 Euro Netto-Einkommen behalten.

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