400 Euro-Job-Vertrag... Kein Urlaub?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

400-€-Jobber werden arbeitsrechtlich nicht anders behandelt als andere Vollzeit-, Teilzeit-, Aushilfs-, Leih-, Befristungs- usw. -arbeitnehmer.

Diese Klausel in Deinem Arbeitsvertrag hat nichts mit Deinem (bezahlten) gesetzlich verbrieften Urlaubsanspruch von 24 Werktagen nach dem Bundesurlaubsgesetz zu tun: der darf nicht verweigert, noch darf "freiwillig" auf ihn verzichtet werden!

"Urlaubsgeld" ist wie Weihnachtsgeld eine freiwillige zusätzliche finanzielle Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer; die gesetzlich vorgeschriebene normale Weiterbezahlung während des Urlaubs ist das "Urlaubsentgelt", das aber hier nicht gemeint ist. In diesem Fall hier hat der Arbeitgeber diese freiwillige Leistung bereits in Deine regelmäßige monatliche Entlohnung eingerechnet ( es ist eigentlich zum Lachen, wenn's nciht so traurig wäre).

Bei der Berechnung Deines Urlaubsanspruchs lagst Du schon richtig: Bei unregelmäßiger Arbeitszeit ist der Durschnitt der letzten 13 Wochen vor Beanspruchung des Urlaubs zu ermitteln. Um zu errechnen, wieviele Arbeitstage Urlaub Du beanspruchen kannst, gilt folgende Formel:

24 (Werktage Mo-Sa Mindesturlaub) / 6 Werktage X Anzahl der ermittelten durchschnittlichen Arbeitstage: Bei ermittelten durchschnittlich 4 Arbeitstagen hättest Du also einen Anspruch auf 16 Arbeitstage (4 Wochen) Urlaub (24 / 6 = 4 X 4 = 16). Aber gleichgültig, wie man rechnet: man kommt immer auf 4 Wochen Mindesturlaub.

Wenn Dein Chef Dir übrigens sagt, Dir stünde kein Urlaub zu, dann redet er schlicht und einfach Blödsinn!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf, Beschäftigung mit Arbeitsrecht privat,als Betriebsrat

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 23:23

Beispiel: Mo.-Fr. = 24 / 5 = 4,8 x 2 = 13,6 Urlaubstage -Stimmts?- Oder werden die gesamten Urlaubstage ab - oder aufgerundet, sprich 14 Urlaubstage? Werden die durchschnittlichen Arbeitstage so ermittelt... In 13 Wochen = 30 Arbeitstage = 2,3 Tage?

Familiengerd  21.06.2013, 23:42
@undwasjetzt

Wenn der Urlaubsanspruch in Werktagen angegeben wird (wie im Gesetz), dann muss durch 6 geteilt werden (nicht durch 5).

Wenn Du in 13 Wochen 30 Arbeitstage hattest, dann stimmt der Durchschnitt von 2,3 Arbeitstagen pro Woche.

Die Rechnung wäre dann also:

24 / 6 = 4 X 2,3 = 9,2

Da es nur ganze Urlaubstage gibt und bei Bruchteilen nur bei mindestens 1/2 Tag auf einen ganzen gerundet wird, hättest Du einen Anspruch von 9 Arbeitstagen Urlaub bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 2,3 Arbeitstagen.

Übrigens kämst Du bei Deiner (falschen) Rechnung nicht auf 13,6, sondern auf 9,6 (4,8 X 2), also 10 Tage.

Familiengerd  21.06.2013, 23:47
@Familiengerd

Ergänzung:

Anspruch von 9 Arbeitstagen Urlaub bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 2,3 Arbeitstagen

Das entspricht dann wieder dem gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen.

Diese beispielhafte Berechnung gilt übrigens auch für die Entgeltberechnung im Krankheitsfall.

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 23:59
@Familiengerd

Oje, habe mich echt verrechnet. Es regt mich eben tierisch auf, als ich heute hörte, daß mir kein Urlaub zusteht...was ich nicht nachvollziehen kann! Ja, aber ich arbeite nur Mo. - Fr. (5), nicht Mo. - Sa. (6)! Abteilung Arbeitsrecht sagte (2012), daß es für die Berechnung auch entscheidend ist, ob 5 oder 6 Tage-Woche, da meine Kollegen auch nur eine 5 Tage-Woche haben. Hat sich das etwa schon geändert? Und was kann ich meinem Chef vorlegen, damit er das kapiert?

Familiengerd  22.06.2013, 00:27
@undwasjetzt

Es regt mich eben tierisch auf, als ich heute hörte, daß mir kein Urlaub zusteht

Du brauchst Dich nicht aufzuregen, denn Du hast natürlich einen Urlaubsanspruch - vielleicht hast Du nur etwas anderes verstanden, als Dein Chef gemeint hat!

Der grundsätzliche gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 3 formuliert:

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Das Problem ist dann, dass hier von "Werktagen" die Rede ist und die Basis 6 Werktage in der Woche sind, in den meisten Arbeitsverträgen aber von "Arbeitstagen" gesprochen wird und viele Teilzeitarbeitnehmer unterschiedlich viele Arbeitstage pro Woche haben.

Da muss dann umgerechnet werden; einen Umrechner findest Du z.B. hier: > http://www.lohn-ag.de/service/urlaubsrechner.html

Deinem Arbeitgeber musst Du das Bundesurlaubsgesetz "um die Ohren hauen", falls er das doch so gemeint haben sollte (was ich mir kaum vorstellen kann); diese gesetzliche Bestimmung (Mindesturlaub) ist unabdingbar, d.h. der Anspruch darf vom Arbeitgeber nicht verweigert werden und der Arbeitnehmer darf nicht darauf verzichten (§ 13 Satz 3 "Unabdingbarkeit):

Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2 [Anmerk.: meint "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs"], von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 22.06.2013, 17:56
@Familiengerd

Ich habe Urlaub beantragt und er wurde abgelehnt, da ich nur einen 400 Euro Job habe und mir somit kein Urlaub zusteht. Wenn er keine Ahnung hat, was ich nicht nachvollziehen kann, hätte er in meinem Arbeitsvertrag (den o.g. Satz) gelesen, der ja schon aussagt, daß ich Urlaub bekomme, da in meinem Stundenlohn Urlaubsgeld enthalten ist... Es ist auch der einzige Satz in meinem Vertrag, in dem das Wort Urlaub enthalten ist...

Jedenfalls DANKE für deine ausgiebige Info!!!

Familiengerd  22.06.2013, 18:17
@undwasjetzt

Das Urlaubsgeld hat als freiwillige Leistung mit Deinem Urlaubsanspruch (als durch das Urlaubsentgelt bezahlte freie Zeit, die Dir zusteht) überhaupt nichts zu tun!!!

Auch als 400-€-Jobber steht dir der gesetzliche Mindesturlaub (den wir ja für Deinen Fall berechnet haben) zwingend zu!!!

Dein Arbeitgeber kann Deinen Urlaubsantrag ablehnen, wenn dringende (aber wirklich "dringende": da muss schon fast "die Bude brennen") betriebliche Gründe gegen einen Urlaub sprechen; er kann und darf ihn aber nicht ablehnen, weil er meint, dass Du als 400-€-Jobber angeblich grundsätzlich keinen Urlaubsanspruch hättest - das ist schlicht Blödsinn!!!

Wenn er Dir Deinen Urlaub grundsätzlich verweigert, musst Du klagen (vielleicht lenkt er ein, wenn Du ihm das ankündigst); in diesem Fall wäre ein Erfolg vor Gericht garantiert (vorausgesetzt, du hast nicht bereits Deinen Urlaub genommen und "verbraucht" und nur aktuell keinen Anspruch mehr).

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 22.06.2013, 19:06
@Familiengerd

Ich habe dieses Jahr noch nicht 1 Tag genommen... Aber man bekommt doch kein Urlaubsgeld, wenn einem kein Urlaub zusteht. Sehe ich das doch verkehrt und weise ihn nicht darauf hin? Wenns zum Äussersten kommt, werde ich klagen...es geht ja ums Prinzip!

Familiengerd  22.06.2013, 21:19
@undwasjetzt

Noch einmal zur Unterscheidung von "Urlaubsentgelt" und "Urlaubsgeld":

"Urlaubsentgelt" ist der ganz normale Lohn, den Du weiterhin bekommst, auch wenn Du Urlaub machst: denn der Urlaub ist gesetzlich garantierte bezahlte Freizeit zur Erholung für den Arbeitnehmer.

"Urlaubsgeld" ist (wie entsprechend das "Weihnachtsgeld") eine in der Regel freiwillige (oder z.B. durch Tarifvertrag vorgeschriebene) zusätzliche Leistung, die viele Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewähren; viele Arbeitgeber, die diese Leistung ohne eine Verpflichtung gewähren können, sagen jedoch - wie bei Dir -, sie wäre in den laufenden monatlichen Lohnzahlungen bereits enthalten, was aber eigentliche bloße "Augenwischerei" ist..

Also:

Du hast - wie jeder Arbeitnehmer und gleichgültig, ob Du Urlaubsgeld (in Deinen monatlichen Lohn eingebaut) bekommst oder nicht - einen unverzichtbaren gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freizeit in Form von Urlaub, in Deinem Fall nach unserer Berechnung eben 9 Arbeitstage.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir diesen Anspruch verweigert, handelt er in strafbarer Weise ungesetzlich! Drohe ihm mit Klage und klage gegebenenfalls auch; die Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes nehmen Klagen zur Niederschrift entgegen und helfen auch kostenlos bei der Formulierung.

Nur eines darfst Du bei alledem auf keinen Fall: eigenmächtig, ohne Erlaubnis Urlaub antreten.

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 22.06.2013, 21:55
@Familiengerd

Ok! Alles klar! Ich würde niemals eigenmächtig in Urlaub gehen...schiess mir doch kein Eigentor...

DANKE schön!!!

undwasjetzt 
Beitragsersteller
 22.06.2013, 22:14
@undwasjetzt

...ich hab noch ne Frage... :(

Wenn ich in einem Monat 5 Tage Urlaub nehmen würde, in dem ich 10 Tage arbeiten müsste, dann brauche ich doch (logischer Weise) nur noch 5 Tage in dem Monat arbeiten. Oder???

Familiengerd  22.06.2013, 22:35
@undwasjetzt

Ja.

Wenn Du in einem Monat 10 Tage arbeiten müsstest und 5 Tage Urlaub nämst, dann blieben Dir noch 5 Tage zu arbeiten und von Deinen insgesamt 9 Tagen Urlaubsanspruch (nach unserer Rechnung) hättest Du dann noch 4 Urlaubstage übrig.

Bei einem 400 Euro Job hat man auch ganz normalen Anspruch auf Urlaub (halt entsprechend der Arbeitszeit)


undwasjetzt 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 22:33

Was ist normal? Ich habe total unregelmäßige Arbeitstage und Arbeitszeiten, nicht ... Arbeitstage/Woche. Bei meiner Urlaubsplanung letztes Jahr für dieses Jahr, habe ich es mit der Berechnung von den letzten 13 Wochen ausgerechnet. Ich weiss leider die "Formel" nicht mehr genau. Nun sagt mein neuer Chef, daß mir kein Urlaub zusteht. Sehe ich anders! Lese ich den Satz meines Arbeitsvertrages richtig???

Auch bei einem Job mit 400 Euro hast Du Anspruch auf Urlaub. Wenn Du sehr unregelmäßig arbeitest, musst Du eben den Durchschnitt nehmen.