4 Tage zu viel Urlaub nach Kündigung?
Ich habe letztes Jahr am 1. September meine Ausbildung angefangen, habe jetzt Ende Juli zum 31.08. gekündigt weil ich den Betrieb wechseln möchte, jetzt sagt die Firma aber, dass ich mir 4 Tage zu viel Urlaub genommen habe und mir diese vom Lohn abgezogen werden. Ist das so rechtens und kann ich einfach mir einen Krankenschein für 4 Tage holen, damit mir kein Geld abgebucht wird? Und wie viel Geld wäre das dann ungefähr wenn ich im Monat 760€ bekomme?
2 Antworten
"Ist das so rechtens"
Ja ist es, da du den Betrieb wechseln willst wird dir Anteilig deinen Urlaub berechnet, du hast 8 Monate gearbeitet also hast du Anspruch auf 8/12 von deinem Jahresurlaub.
Heißt du hast Anspruch bei 30 Tagen Jahresurlaub auf 20 Tage, liegst du darüber musst du es zurückzahlen. § 5 Bundesurlaubsgesetz (§ 5 Abs. 3 BUrlG)
"kann ich einfach mir einen Krankenschein für 4 Tage holen"
Nein, das geht nicht weil
- Man bei Krankheit im Urlaub unverzüglich den Arzt aufsuchen muss
- Es eine Zeitliche Begrenzung gibt
- Das wenn das ein Arzt machen WÜRDE, er definitiv seine Approbation verlieren würde und du starke Probleme mit Arbeitgeber und Krankenkasse bekommen würdest.
"Geld wäre das dann ungefähr wenn ich im Monat 760€ bekomme"
Round about 100 €
Da du schon laenger als 6 Monate dort beschaeftigt bist, waere das nur dann rechtens, wenn es einen ueber dem gesetzlichen Jahresanspruch liegenden vertraglichen Urlaubsteil betrifft und eine derartige Rueckforderungsmoeglichkeit vertraglich ausdruecklich vereinbart wurde. An den gesetzlichen Jahresanspruch von mindestens 4 Wochen (bei Minderjaehrigen etwas mehr) darf der Arbeitgeber aber nicht ran und an einen darueber liegenden vertraglichen Urlaubsteil auch nur, wenn das ausdruecklich so vereinbart wurde.
Dieser Betrag ist fest und kann nicht auf Stunden oder Tage aufgeschlüsselt werden
Natuerlich kann er das. Wenn das Ausbildungsverhaeltnis beispielsweise an einem 20. endet, besteht doch auch kein Anspruch auf die Ausbildungsverguetung fuer den ganzen Monat.
Inwiefern ist das etwas anderes? Kann die Ausbildungsverguetung in dem von mir genannten Beispiel also doch auf Stunden oder Tage aufgeschluesselt werden und warum kann sie das dann im Falle einer rechtmaessigen Rueckforderung von zu viel gezahltem Urlaubsentgelt nicht?
In Ausbildung gibt es Ausbildungsvergütung