2x IHK Abschlussprüfung nicht bestanden, 1x Krank mit Attest, Anspruch auf Wiederholungsprüfung?

1 Antwort

Wenn ein dritter Versuch in der Ausbildungsverordnung deines Ausbildungsberufs vorgesehen ist und du rund um die Nichtteilnahme wegen Erkrankung alle Vorgaben und Fristen eingehalten hast, dann ja! Allerdings erst zum nächsten regulären Prüfungstermin.