2g Gras über Grenze?

4 Antworten

Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass sie dich drankriegen. Wenn es passieren sollte, wäre es auxh nicht weiter tragisch, denn das gehört ja nur zum Eigenbedarf und ist auch eine ziemlich geringe Menge.

PzFlakBtl12  26.05.2018, 08:46

Geringe Menge und Eigenbedarf befreien aber nicht vom Tatbestand des illegalen Besitzes. Rein gesetzlich, befreit es nur vom Tatbestand des illegalen Handels. Es ist ein Irrglaube, die geringe Menge mache es „legal“ bzw. „tolerierbar“.

In der Realität sagt ab geringer Menge zwar kein Polizist mehr was, jedoch gibt es Hardliner die voll durchziehen: Gras ist dann trotzdem weg, nur eben ohne die weitere Strafverfolgung.

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Worst case szenario:
Körperliche Durchsuchung an der Grenze (ggf. ausziehen).
Durchsuchung des Fahrzeugs/Busses, mit dem Du fährst.
Einsatz von Drogenspürhunden.
Einleiten eines Strafverfahrens bei Auffinden illegaler Betäubungsmittel.
Hausdurchsuchung.
PC- und Handy-Beschlagnahme.
Als Führer eines Fahrzeugs führerscheinrechtliche Konsequenzen mit Kosten.

Falls das noch nicht reicht: Es steht im Ermessen einer Staatsanwaltschaft Verfahren gegen Ersttäter einzustellen. Sie kann einstellen - sie muss aber nicht.

WftiswrongwithM  13.12.2023, 22:07

Hausdurchsuchung bei 2 g ? 😂 wenn da sonst nichts anderes ist durchsuchen die sicher nicht das Haus oder Handy .. ich spreche aus Erfahrung das ist Schwachsinn. Da muss mehr passieren

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aXXLJ  14.12.2023, 09:53
@WftiswrongwithM

Nein nicht Hausdurchsuchung wg. 2 g (ggf. doch in Bayern) , sondern wegen eventueller Hinweise auf "mehr", die bei der Durchsuchung gefunden werden.

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Option 1:
Gras ist weg, Pisstest (Falls im PKW unterwegs, wenn Positiv dann MPU), Anzeige, BTM vorgemerkt, Bußgeld

Option 2:
„Geringe Menge“ nach § 29 Abs. 5, § 31a BtMG, Gras ist weg, aber es gibt keine weitere Strafverfolgung, soweit klar ist, dass es zum Eigengebrauch genutzt werden sollte.

Die geringe Menge errechnet sich aus dem Nettowirkstoffgehalt der Bruttomenge der illegalen Substanz. Im Klartext: Es kommt auf die Höhe des aktiven Wirkstoffs an!

Dies ist Bundesland abhängig, im Schnitt endet aber die geringe Menge bei Cannabis, meist bei um die 5-6g.

Einzelne Infos findet man unter Google:
-> Geringe Menge BtMG + Bundesland

Sndrdgw1337 
Fragesteller
 26.05.2018, 08:16

Die 2g wären ja Eigenbedarf, nur hab ich das natürlich etwas verschärft versteckt so das man es fast als Schmuggel ansehen kann, besteht da das Risiko mit erhöhter Strafe rauszugehen ? Dazu kommt noch das ich mit Reisebus fahre

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PzFlakBtl12  26.05.2018, 08:40

Also du musst es dir nicht in den Arsch stecken, nur mal so 😂!

Wenn du wirklich kontrolliert wirst, dann bist du für die Beamten nur ne Witzfigur, wenn du wegen 2g so ein Theater machst.

a) die kennen ja die Rechtslage, jeder Gescheide Kiffer auch! Wegen 2g, kassierst im höchsten Fall wie erwähnt ne Anzeige und Bußgeld, 150-250€ circa.

b) du weist, das du was illegales machst, deswegen versteckst du es ja, aus Angst erwischt zu werden! Dass ist den Beamten natürlich auch klar! Die kennen diesen Kindergarten 🙄, die unterstellen dir als Ersttäter nicht den großen Drogenhandel!

Am Ende gibts ein Klatscher auf die Finger, ne Moralpredigt und eben bisschen schmäleres Konto, das wars... Bist ja nicht bei Breaking Bad und hast 5kg im Rucksack.

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Für 2g auffällig zu werden ist die Sache nicht wert, entweder du legst es drauf an oder lässt es ganz bleiben wozu ich raten würde.