28 jhr., verheiratet , ausbildung sozialassistentin, kein anspruch auf hartz 4?
Hallo leute und zwar brauche ich dringend rat :(
Ich bin 28 jahre alt, verheiratet und ohne ausbildung ( musste arbeiten fruher da vater viele schulden hatte und einfach abgehauen ist und ich das abbezaheln musste! ) . Bin vor 4 jahren ausgewandert in die türkei und nun bin ich zuruck und möchte wieder hier leben. Mein mann ist derzeit noch in der türkei und besucht ein deutschkurs um nach deutschland zu mir zu ziehen. Nun wollt ich die ausbildung zur sozialassistentin machen, denn mein herz schlägt für kinder. Habe in der türkei sogar einen 6-monatigen kurs besucht über kindererziehung , habe sie gut bestanden und mein zertifikat bekommen welches international gültig ist.
Nun hab ich aber bisschen gegoogelt und gelesen, dass man kein anspruch auf hartz 4 hat sobald man eine SCHULISCHE ausbildung macht ? vorallem bei der sozialassistenten ausbildung. Aber es ist wirklich meim traumjob den ich ausüben möchte. Und was wenn mein mann hier ist und er dann auch Erstmal hartz 4 bezieht, bis er den integrationskurs hier bestanden hat? In dieser zeit wollt ich gerne meine ausbildug machen aber das JobCenter hilft da nicht. Was ratet ihr mir? Was soll ich machen :( geht das denn mit nebenjob neben der ausbildung? Habt ihr erfahrungen? Wart ihr in so einer ahnlichen lage und wie seid ihr vorgegangen? Gibt es andere wege, das man hilfe bekommt?
Danke schonmal :(
5 Antworten
Hier heißt es über für die berufsbegleitende Ausbildung zum Sozialassistenten und deren Förderungsmöglichkeiten:
Die Bundesagentur für Arbeit vergibt beispielsweise den Bildungsgutschein, der bis zu 24 Monate lang für eine finanzielle Förderung sorgt. Die genauen Voraussetzungen, Bedingungen und Leistungen können Sie auf der Plattform der Agentur für Arbeit nachlesen oder direkt im Jobcenter erfragen. Ebenfalls haben Sie durch das BAföG die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie eine Fachschule für Sozialwesen oder eine Berufsfachschule besuchen.
Das Jobcenter kann auch sagen, wir übernehmen
a) die Kosten für den Lebensunterhalt während einer Ausbildung,
b) die Kosten für die Ausbildung
c) oder beides
d) oder gar nichts.
Für Punkt d) spricht: "(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts." SGB II § 7 Leistungsberechtigte. Aber gleich danach folgen die Ausnahmen, auch noch in Absatz 6.
Entscheidend ist jedenfalls die Beurteilung des Einzelfalls. Wenn der Vermittler oder der Berufsberater des Amtes zu dem Schluss kommt, dass eine bestimmte Ausbildung oder Weiterbildung oder Umschulung für eine bestimmte Person nicht die notwendige und geeignete ist, wird nach anderen Möglichkeiten gesucht - einschließlich einer einfachen zumutbaren Arbeit im Sinne von SGB II § 10 Zumutbarkeit.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du vielleicht BAföG beantragen
Mein Rat: Mach einen Termin mit der Agentur für Arbeit und besprich Deine berufliche Zukunft und Deine Wünsche dort. Die können Dir helfen.
Für H4 Leistungen mußt du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das tust du aber nicht, wenn du eine Schulausbildung machst.
Du kannst schauen, ob hier etwas auf dich zutrifft.
Nennt sich BaföG, nur ob man was bekommt ist fraglich, den die Zahlen nur bis zu einem bestimmten Alter.