2 Phasenampel mit stoppschild?

1 Antwort

Korrekt.

Wenn es an einer Stelle sowohl eine Lichtzeichenanlage (Ampel) als auch Verkehrszeichen (Schilder) gibt, so gelten die Verkehrszeichen dann und nur dann, wenn die Lichtzeichenanlage nicht in Betrieb ist.

Lichtzeichenanlage nicht in Betrieb heißt: Kein Licht an - also z.B. auch die "Dunkelphase" einer 2-Phasen-Ampel.

Damit gelten die Verkehrszeichen.