1und1 Vertrag kündigen?

3 Antworten

Hallo tobbyka77969,

es ist in der Tat so, dass nur dann ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden könnte.

Wenn die technischen Voraussetzungen theoretisch bestehen (auch wenn der Anschluss bereits mit einem aktiven Vertrag belegt ist), dann kann der bisherige Anbieter auf der Erfüllung der Mindestvertragslaufzeit bestehen.

Viele Anbieter lassen jedoch mit sich reden und stimmen nach entsprechender Verhandlung einer kulanten Lösung zu. Die Verbraucherzentrale weiß da sicherlich Rat. Hilfreich ist auch die Übernahme des Vertrags durch einen Nachmieter.

Viele Grüße

Dein Handyhase

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Da hast du leider kein Sonderkündigungsrecht. Ist doof geregelt aber ist nunmal so. Da kannst du nur regulär kündigen. Nur wenn am neuen Wohnort kein Netz über deinen Anbieter verfügbar ist, hättest du ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten kann man den Vertrag noch mit einem Vertragspartnerwechsel loswerden. Dein Nachmieter könnte deinen Vertrag übernehmen, sofern du überhaupt kontakt hast. (Ist eher selten)

Sagen, dass du ins Ausland ziehst und Sonderkündigung vornehmen.