Wird man berufsunfähig, wenn man altersbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber sonst gesundheitlich fit ist. Zahlt dann die BU-Versicherung Rente?

9 Antworten

Ich würde sagen, dass kommt stark darauf an, warum du den Beruf nicht mehr ausüben kannst. Wenn du z. B Arthrose in den Händen hast und viel mit Computer machen musst, also tippen, dann könntest du es bestimmt geltend machen mit einer gesicherten Diagnose vom Arzt

In privaten Berufsunfähigkeits­versicherungen (BU) ist „berufsunfähig“ keine gesetzliche, sondern eine vertragliche Definition – und die steht genau in den Bedingungen deiner Police.

Typisch (sinngemäß) heißt das in den meisten modernen Verträgen:

Berufsunfähig bist du, wenn du wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % außerstande bist, deinen zuletzt ausgeübten Beruf so wie er ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war, auszuüben.

Kernpunkte dabei:

  • 50 %-Regel: Kannst du weniger als die Hälfte deiner bisherigen beruflichen Tätigkeiten machen, gilt das als BU.
  • Prognosezeitraum: Der Arzt muss bestätigen, dass das mindestens 6 Monate so bleiben wird (oder schon so lange andauert).
  • Zuletzt ausgeübter Beruf: Es zählt, wie du ihn konkret ausgeübt hast, nicht wie er theoretisch im Berufsbild steht.
  • Keine Verweisung (bei guten Tarifen): Gute BU-Verträge verzichten auf die „abstrakte Verweisung“, d. h. der Versicherer kann dich nicht einfach auf einen anderen Beruf verweisen, der dir theoretisch noch möglich wäre.

Das hat nichts mit dem Alter zu tun!
Und nach Vertrag kannst Du ggf. auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, dann gibt es auch nicht.
Außerdem sind die meisten Verträge nur bis zum EA 65-67 geschlossen. Also, selbst wenn, endet die Zahlung dann.

Es macht Sinn einen guten Vertrag mit langer Leistungsdauer, bzw. lebenslanger Rente zu schliessen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

Nein man wird Rentner der VDR.

BU - gibt es meist nur für berufliche Unfälle und mit dem Beruf zusammenhängende Vorkommnisse - Alter hat mit dem Beruf nichts zu tun.

es gibt keine feststehende Definition von Berufsunfähigkeit. Das regelt jede Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen.

Ich kenne z.B. einen Berufsmusiker, der sich beim Heimwerken eine Fingerspitze abgesägt hatte und wegen fehlendem Gefühl in dem Finger jetzt sein Streichinstrument nicht mehr in dieser konzertanten Form spielen kann. Seine BU-Versicherung musste ihm den vollen Betrag bis Eintritt Rentenalter bezahlen, für den er sich versichert hatte. Ebenso kenne ich einen Zahntechnikermeister, der eine Allergie gegen bestimmte Lösungsmittel entwickelt hatte und nun seine volle BU-Rente im Ausland genießt. Dort arbeitet er tatsächlich auch weiter als Zahntechniker, allerdings nur mit Metallen und Keramik und nicht mit Kunststoffen. Seine Versicherung zielte auf eine konkrete, damals ausgeübte Tätigkeit ab.

Aber ich kenne auch Verträge, die tatsächlich mit der vollständigen Erwerbsunfähigkeit operieren (es aber Berufsunfähigkeit nennen). Das bedeutet, du musst weniger als 3 Stunden am Tag am allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar sein). Dein erlernter Beruf und deine bisherige Tätigkeit spielen keine Rolle, da die "breite Verweisbarkeit" auch jede andere Tätigkeit z.B. im sitzen oder im Home Office als Call-Center-Mitarbeiter etc. einschließen. Die Versicherung wird dann erst bezahlen, wenn wirklich gar nichts mehr geht.

Ich selbst hatte eine BU-Versicherung, die ab einem "Grad der Behinderung" von mind. 50 v.H. die volle Rente hätte bezahlen müssen.

Aber jede Versicherung kann das selbst definieren und daher sind bei BU-Versicherungen auch die Vergleiche sehr schwierig. Es geht nicht wirklich um Beitragshöhen sondern um unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Und die sind eben sehr unterschiedlich, weshalb auf deine Frage auch keine pauschalte Antwort möglich ist.


wattdennnu2  11.08.2025, 14:12
Ich selbst hatte eine BU-Versicherung, die ab einem "Grad der Behinderung" von mind. 50 v.H. die volle Rente hätte bezahlen müssen.

GdB hat mit einer BU nichts zu tun. Das sind zwei paar Schuhe!

verstehdichgut  11.08.2025, 14:14
@wattdennnu2

wie das die Versicherungsbedingungen regeln ist egal. Bei mir stand, die BU ist nachgewiesen u.a. bei Feststellung einer GdB von mind. 50 v.H.. Dass das ein anderes Ordnungssystem ist weiß ich auch. Aber ich fand die Bedingungen ok.

Das kommt auf die Bedingungen drauf an. Gibt es eine abstrakte Verweisung. Bei der DRV gibt es noch das Geburtsjahr.