Wie sollte ich vorgehen gegen den MDK
Betreff: Dringende Rückfrage zu meinem Widerspruch beim Medizinischen Dienst
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am [Datum des Widerspruchs] einen Widerspruch gegen die Einstufung meiner Pflegebedürftigkeit beim Medizinischen Dienst eingereicht, da ich mit der zugewiesenen Pflegestufe nicht einverstanden bin. Leider habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.
Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte um Rat: Wie sollte ich weiter vorgehen, um eine zeitnahe Bearbeitung meines Widerspruchs zu erreichen? Gibt es eine Frist, innerhalb derer der Medizinische Dienst reagieren muss? Und gibt es weitere Schritte, die ich unternehmen kann, falls weiterhin keine Reaktion erfolgt?
Für Ihre Unterstützung und eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
7 Antworten
Drei Monate hat der MD Zeit, um auf den Widerspruch zu reagieren und so lange muss man auch abwarten.
Im Sozialrecht kannst du auch ohne Anwalt klagen.
Du kannst aber auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Das ist halt "der" Weg. Einen anderen gibt es nicht.
Ich teile dir ja nur mit, wie deine Möglichkeiten sind.
Du kannst dich auch an den VDK wenden. Die Mitgliedsbeiträge sind nicht so teuer wie ein Anwalt.
Wie sollte ich weiter vorgehen, um eine zeitnahe Bearbeitung meines Widerspruchs zu erreichen?
Nachfragen. Aber nicht beim med. Dienst, sondern bei der Pflegekasse.
Es heißt Pflegegrad.

Der Widerspruch wird ja vermutlich rückwirkend berücksichtigt, da brauchst du dann keine Angst haben, wenn das länger dauert.
Deinen Einspruch solltest du allerdings mit einer fachkundigen Personen durchsprechen denn der Einspruch macht z.B keinen Sinn wenn du mit den Punkten von der nächsten Stufe noch so weit entfernt bist dass es gar nicht zu einer Höherstufung kommen kann wenn man deinen Einspruch berücksichtigen würde.
Der Pflegegrad wird nicht vom MDK sondern von der Pflegekasse festgelegt. Den MDK anzuschreiben bringt da nichts.
Die Pflegekasse hat im allgemeinen 6 Monate Zeit zur Erlass des Bescheids und die Bewilligung von Leistungen. Bei Widersprüchen beträgt die Zeit 3 Monate. Der Widerspruch sollte aber bei der Pflegekasse erhoben werden.
Die reagieren nicht trotz 3 Monate und Anwalt kann ich mir nicht leisten