Welchen Grund gibt es der gegen die Abschaffung des "Blasphemie-"Paragraphen (StGB §166) und damit für mehr Meinungsfreiheit spricht?

2 Antworten

Meinungsfreiheit schön und gut.

Man kann auch ruhig Religionen hinterfragen.

Jedoch kommt es auf die Formulierung an.

Ich für meinen Teil habe jetzt nicht sooo einen festen Glauben, dennoch ist ein bisschen vorhanden. Ich kann auch ganz gut damit leben, wenn mir jemand sagt, er glaube nicht an irgendeiner Religion.

Wenn man es aber bewusst abwertend ausdrückt, zum Beispiel als "Märchen" oder wie Muslime es machen, indem sie den Islam als "die Wahrheit", "die einzig wahre Religion" und Christen, Buddhisten, Juden etc. als "Ungläubige" betiteln, finde ich es verletzend, anmaßend und arrogant.

Kritik ist gerechtfertigt, wenn ich mir ansehe, wie zum Beispiel das Christentum verbreitet wurde. Was für abscheuliche Strafen es wegen irgendeinem Aberglauben gab. Siehe "Hexenverbrennung". Ja, auch wir waren keine Unschuldslämmer. Allerdings "verbreitet" man den Islam immer noch so.

Ich versuche auch niemanden zu missionieren. Egal ob andersgläubig oder Atheist. Wenn jemand nicht gläubig ist, dann ist das so.

Nur es abwertend zu bezeichnen, das muss nicht sein. Die Sache mit dem "fliegendem Spaghettimonster", finde ich ja noch ganz lustig... Auch Aberglaube als Bezeichnung soll mir recht sein.

Schwachsinn, Unfug oder dergleichen geht hingegen gar nicht.

Von mir aus könnte der Paragraph auch weg. Gesetz und Religion gehören meiner Meinung nach getrennt.

Schlicht und ergreifend: Es gibt keinen Grund.

Der §166 muss weg!

Die Kritik an der Irrationalität von Glaubensinhalten ist heute noch strafbar wie im Mittelalter. Der öffentliche Frieden wird durch den Gotteswahn bedroht, nicht durch die Kritik daran.


guitschee 
Beitragsersteller
 02.08.2025, 13:28

Wie im Mittelalter - soweit würde ich nicht gehen. Du wirst dafür nicht mehr gehängt.