Was tun wenn die Mitarbeiter nach der Beschwerde mich schikanieren
Jobcenter Hamburg
Norderstraße 105
20097 Hamburg
Datum: 26. Juli 2025
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde wegen nicht rechtzeitiger Bearbeitung meines Antrags auf Kostenerstattung (Erklärungsbogen nach § 45 SGB III) – Fristsetzung und pauschale Entschädigungsforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gemäß § 44 SGB X formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter Hamburg wegen der seit über drei Monaten anhaltenden, unbegründeten Verzögerung bei der Bearbeitung meines Antrags auf Kostenerstattung im Rahmen einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III.
Trotz mehrfacher Anträge und Nachfragen verweigern Sie die gesetzlich gebotene zeitnahe Bearbeitung (§ 88 SGB X: Bescheide sind innerhalb angemessener Frist zu erlassen). Dieses Verhalten stellt eine grobe Pflichtverletzung und eine Verletzung des Grundsatzes des effektiven Verwaltungshandelns (§ 20 VwVfG) dar und verursacht mir erhebliche finanzielle und persönliche Schäden.
Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Frist von 7 Kalendertagen ab Zugang dieses Schreibens, um
1. den Antrag abschließend zu bearbeiten und mir einen schriftlichen Bescheid zu erteilen,
2. schriftlich darzulegen, aus welchen Gründen die Bearbeitung nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist erfolgte,
3. eine angemessene Entschädigung für den mir entstandenen Schaden aufgrund der Verzögerung anzubieten.
Ich fordere hiermit eine pauschale Entschädigung in Höhe von 300 Euro für die durch die übermäßige Verzögerung entstandenen Unannehmlichkeiten und Belastungen und erwarte eine Prüfung und Anerkennung dieser Forderung.
Darüber hinaus mache ich ausdrücklich Schadensersatzansprüche nach §§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 Grundgesetz geltend. Das Jobcenter handelt als hoheitliche Verwaltungsbehörde, und durch die unerlaubte Verzögerung und die damit verbundene Pflichtverletzung wurde mir ein materieller Schaden zugefügt. Die für diese Pflichtverletzung verantwortlichen Bediensteten haften persönlich für den mir entstandenen Schaden.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich ohne weitere Ankündigung unverzüglich
· Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen,
· Klage vor dem Sozialgericht erheben,
· und meine Schadensersatzansprüche nach §§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG vollumfänglich geltend machen.
Ich erwarte Ihre vollständige und rechtlich fundierte Stellungnahme binnen der genannten Frist.
4 Antworten
Was tun wenn die Mitarbeiter nach der Beschwerde mich schikanieren
wahrscheinlich wieder viel Zeit reininvestieren, um dann wieder solche Schreiben dagegen zu entwerfen.
Viel sinnvoller wäre es meiner Meinung nach aber, wenn du diese Kreativität mal in das Finden eines Jobs hinein investieren würdest. Bei Erfolg hättest nicht nur du, sondern auch die Gesellschaft mehr von diesem Zeiteinsatz.
Der Paragraph 44 SGB X ist aber nicht für Dienstsaufsichtsbeschwerden gedacht. Er dient dazu, eine Überprüfung eines schon bestandskräftig gewordenen Verwal-tungsaktes zu erwirken.
Na mal sehen, wie das ausgeht.
Falscher Weg.
Richtig wäre die Untätigkeitsklage gewesen.
Du hast ja auch mit den falschen Paragraphen argumentiert. 44 bezieht sich auf einen Überprüfungsantrag, den du aber gar nicht stellen kannst, weil du ja noch keinen Bescheid hast.
300€ sind ein Wochenlohn für dich als Bürgergeldler.
Denke nicht, dass dir das so viel Unbill bereitet hatte.
Ja, das Warten auf 470€ ist aber keine 300€ Schadensersatz wert-.
Für Geldverzug gibt es Zinsen und nichts anderes.
Da es mein Geld ist, finde ich, dass du nichts bekommen solltest.
ich soll also Leistung wo ich gesetzlich ein Anspruch haben nicht bekommen weil du der Meinung bist das ich ein schmarotzer bin weil ich Bürgergeld empfange du findest es auch nicht cool wenn ich sage du sollst mal 3 Monate keinen Lohn bekommen da ist die kacke am dampfen ☺️
Ich bekomme 470€ ist sogar mehr als Wochenlohn