Verlust der Pensionsansprüche bei Beamten, wann?
2 Antworten
Wird ein Beamter beispielsweise durch Gesetz entlassen (Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr z.B. oder aus disziplinarischen Gründen), verliert er auch seine Pensionsansprüche. Die hängen rechtlich an dem Beamtenverhältnis.
Wenn ein Beamter durch ein rechtskräftiges Disziplinarurteil aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, verliert er seinen Anspruch auf Pension.
Wird ein Beamter wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt, verliert er automatisch seine Beamtenrechte, also auch den Anspruch auf Pension. Bei bestimmten Delikten wie Hochverrat, Landesverrat oder Bestechlichkeit im Amt reicht schon eine geringere Strafe.
Wer freiwillig entlassen wird (z. B. Wechsel in die freie Wirtschaft), verliert die unmittelbare Pensionsberechtigung. In diesem Fall gibt es aber eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, sodass die Dienstzeit nicht komplett verloren ist, sondern in die Rente eingerechnet wird.
sofern das Urteil (min 1 Jahr Freiheitstrafe) durch ein deutsches Gericht gesprochen wurde.