Personalausweis: zusätzliche Staatsbürgerschaft wurde, bei Beantragung eines Deutschen Personalausweises, versehentlich in System eingetragen.

3 Antworten

Das ist kein "Versehen". Klingt für mich nach einer Art Täter-Opfer Umkehr.

PassG

Im Antragsformular für einen Reisepass oder Personalausweis findet sich die Frage „Staatsangehörigkeit(en)“. Das ist plural formuliert. Wer hier nur „deutsch“ angibt, obwohl er weitere besitzt, macht falsche Angaben. (strafbar nach 25 PassG oder in Einzelfällen nach 271StGB)

Melderecht

§ 3 Abs. 1 Nr. 4 BMG. Dort ist ausdrücklich vorgeschrieben: Die Meldebehörde speichert die Staatsangehörigkeiten (Mehrzahl!). Wer also z. B. beim Einwohnermeldeamt angemeldet ist, muss alle seine Staatsangehörigkeiten angeben. Unterlassung kann als Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG geahndet werden.

Meldedaten laufen zentral und werden auch an Passbehörden weitergegeben.

Das ist nicht versehentlich geschehen. Bei der Beantragung eines Personalausweises wirst du auch explizit nach eventuellen weiteren Staatsangehoerigkeiten gefragt.

Es wird normalerweise nicht im Perso eingetragen, nur im Reisepass.


DerCaveman  19.08.2025, 14:38

Auch im Reisepass werden keine zusaetzlichen Staatsangehoerigkeiten eingetragen.

DerCaveman  19.08.2025, 14:43
@Skywalker17

Hast du jemals einen deutschen Reisepass gesehen, in dem neben der deutschen noch eine weitere Staatsabgehoerigkeit eingetragen war? Mit Sicherheit nicht!

Skywalker17  19.08.2025, 14:48
@DerCaveman

Nein, muss ich auch nicht. Es reicht, wenn ich in den behördlichen Angaben lese.