Ist das unterlassene Hilfeleistung?

9 Antworten

ein Notruf tätigen ist bereits eine erste hilfe maßnahme womit die Pflicht erfüllt ist.

leider ist selbst der Notruf kein Standard viele rufen nicht mal diesen an.


tomdooley55  12.06.2025, 12:37

Da hast du leider Recht.

Wenn jemand auf einer Brücke weint, muss man nicht unbedingt den Notruf wählen. Da ist ja nicht unbedingt von einem Notfall auszugehen.

Steht die Person bereits hinter dem Gitter (also ist darüber gestiegen) oder gibt an, sich umbringen zu wollen, sollte bzw muss man handeln.

In jedem Fall kann man die Person natürlich einmal ansprechen und erfragen, ob alles gut ist.

Ich würde auf jeden Fall fragen, ob ich irgendwie helfen kann!


tomdooley55  12.06.2025, 12:39

Das wäre das mindeste, was man tun sollte. Den Notruf vielleicht trotzdem absetzen und dort erklären, dass die Situation halt etwas merkwürdig ist.

Hallo Trop86,

in so einer Situation fragt man, ob man in irgendeiner Weise helfen kann. Wenn das Angebot abgelehnt wird, sollte der freie Wille des Menschen geachtet werden.

Abgelehnte Hilfeleistung kann nicht als unterlassene Hilfeleistung verurteilt werden!

Unterlassene Hilfeleistung ist nur wenn man gar nichts macht. Besser gesagt du kannst nicht dafür angeklagt werden wenn du gemacht hast was du machen kannst. Wenn die Person Hilfe ablehnt kannst du eigentlich nicht mehr machen als nen Notruf abzusetzen