Befreiung aufgrund Tod in Familie 1. Grades

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Wenn man berufstätig ist, gibt es beim Tod von Angehörigen (Eltern, Kinder) in der Regel 1 - 2 Tage Sonderurlaub, je nach Tarifvertrag.

Bei Großeltern ist es eher nicht der Fall, dass es Sonderurlaub gibt. Mein Sohn hat beim Tod seiner Oma auch keinen Sonderurlaub bekommen.

In der Schweiz bekommt man drei Tage frei, wenn ein Kind oder ein Elternteil von einem stirbt.

Geschwister und Enkel haben am Tag der Beisetzung einen Freitag zu Gute.

Also Schule ist eigentlich easy, als Elternteil kannst du dem Kind etwas geschriebenes mitgeben, so würde ich für die Beerdigung meines Grosonkels befreit..