Tipps zur eröffnung einer Shisha Bar (Verträge Lizenzen etc.)?

3 Antworten

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Frag mal bei Deinem Ordnungsamt in der Gaststättenabteilung nach, die helfen Dir gerne weiter und klären Dich auch über die Vorschriften und Verordnungen auf, die Du einhalten musst.

Meiner Erfahrung nach freuen sie sich dort sogar sehr über Nachfragen im Vorfeld der Eröffnung, da es sonst im Rahmen der Erstbegehung zu bösen Überraschungen für den Wirt kommen kann und in der Folge zu wüsten Auseinandersetzungen.

Vorab soviel: Es gibt verschiedene Konzessionen, je nachdem, was Du anbieten willst.
In Deinem Fall rate ich Dir zu einer "Schank- und Imbisskonzession", die zwar teurer ist als eine reine Schankkonzession, Dir aber die Möglichkeit offen lässt, auf ein Speiseangebot auszuweichen, wenn die Wasserpfeifen nicht laufen.
Das bedeutet dann natürlich die Umwandlung in ein Nichtraucherlokal, außer Du verfügst über zwei baulich getrennte Räume.

Da die Räume vorher als Speisegaststätte konzessioniert waren, gehe ich davon aus, dass Du eine Küche und die Lagerhaltung übernimmst?
Es wäre schade, die Konzession dafür zu verlieren, denn dann musst Du im Fall einer nachträglichen Konzessionserweiterung Modernisierungsmaßnahmen durchführen, die Dir evtl erspart bleiben, wenn Du gleich eine Küchenkonzession mit beantragst.
Ist aber Deine Entscheidung und auch Dein Geld.

Ganz wichtig bei der ganzen Sache ist:
Wie lange ist der Betrieb schon stillgelegt, und zwar zum Zeitpunkt Deines Konzessionsantrags?
Ist es länger als ein Kalenderjahr, sprich das auf jeden Fall beim Ordnungsamt an, denn dann handelt es sich nicht mehr um eine Übernahme, sondern eine Neukonzessionierung und es gelten andere Bestimmungen, die Dich u.U. richtig viel Geld kosten können. 

Viel Erfolg!

Pudelcolada  11.05.2016, 13:49

PS: Nach der Gaststättenabteilung sprichst Du mit der Emissionsabteilung, ebenfalls im Ordnungsamt.
Dort klärst Du, ob die vorhandene Zu- und Ablufttechnik zulässig für den Betrieb einer Shisha-Bar, also eines Raucherlokals ist.

Falls nicht, und Du eine zusätzliche Entlüftung in den Gastraum hängen musst, kann es sein, dass der Motor der Küchenabsauge zu schwach ist.
Dann brauchst Du einen größeren, Kosten ab 2000,- netto.
Der baut natürlich einen höheren Abluftdruck auf, stellt sich also die Frage, ob die Steigleitung das aushält.

Und dann ist immer noch nicht die Zuluft geklärt, denn über die Fenster kannst Du wg dem Lärmschutz nur bis 22:00 gefahrlos zulüften.
Wenn Dein Laden brummt, und das willst Du ja, wird es laut.
Und nach 22:00 Uhr gelten verschärfte Richtlinien für die Lärmemission in Wohn- und Gemischtgebieten.

Also Vorsicht, mach lieber einen Begehungstermin mit der Emissionsabteilung aus, bevor Du irgendwas unterschreibst!

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Pudelcolada  11.05.2016, 14:53

Ein Wort noch zu Deiner Kalkulation:
Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, soviel Geld im Hintergrund bereitzuhalten, dass Du etwa ein Jahr lang die laufenden Betriebskosten inklusive Deinem persönlichen Bedarf decken kannst, auch wenn kein einziger zahlender Gast Dein Lokal betritt.

Denn Du wirst eine Durststrecke überwinden müssen und Reserven für eventuelle Reparaturen brauchen.

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Pudelcolada  13.05.2016, 08:48

Danke für den Stern!
Toi toi toi!

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Du musst ein Geststättengewerbe anmelden und die Konzession beantragen.

Je nach Bundesland kann das etwas unterschiedlich sein. Informiere dich bei der IHK, die helfen in solchen Fällen.