Roller fahren ohne Helm?

1 Antwort

Hallo,

wenn der Roller nicht mal haftpflichtversichert ist, wäre das selbst gedrosselt auf MoFa schon wieder eine Straftrat wegen § 1 PflVG. Damit beämst Du in einem daraus zu erwartenden Strafverfahren eine noch höhere Geldbuße oder noch mal mehr Sozialstunden als bei Deinem letzten Strafverfahren wegen Alk, bzw. Drogen.

Dazu dann auch nochmals neu eine noch längere FS-Sperrzeit.

Auf einer 45-er käme in Abwägung neben § 1 PflVG dann noch wegen ohne FE abwägend als mglw. schwerwiegender eine Straftat nach § 21 StVG in Betracht. Das mit den selben Folgen wie o.g. .

Damit wäre der nicht getragene Helm während der Fahrt als reine OWI quasi irrelevant.

LG