Kann ich etwas dagegen tun?

3 Antworten

Wenn die Hausordnung nicht Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages ist, ist sie nicht wirksam. Daher darf der Mieter rauchen. Du kannst das nicht verhindern. Nachträglich muss der Mieter die HO nicht vertraglich anerkennen. Das hat der Vermieter verpennt.

Wenn es im Mietvertrag nicht ausdrücklich und gesondert ausgeschlossen wird, ist es nicht verboten. Die Frage ist vor allem, wer (alles) überhaupt einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Wenn es durch den Rauch zur Geruchsbelästigung in der Wohnung kommt, sollte man sich an den Vermieter wenden. Möglicherweise kann man auch eine Mietminderung durchsetzen, bis der "Mangel" abgestellt ist.


DocPsychopath  27.08.2025, 09:07

Eher schwierig bis unmöglich.

DieEchse8532 
Beitragsersteller
 27.08.2025, 06:05

Im Mietvertrag wird auf die Hausordnung also Aushänge im Haus verwiesen. Und im Aushang steht rauchen in den WG Räumen verboten. Ob es jetzt nur die öffentlichen oder auch die privaten Räume sind wird nicht näher erläutert.

Diagenal  27.08.2025, 06:18
@DieEchse8532

Ein Rauchverbot muss individuell vereinbart werden. Zudem kann die Hausordnung nicht das Verhalten in der Wohnung regulieren. Da könnte man bestenfalls das Rauchen im Treppenhaus o. Ä. untersagen.

Ja natürlich kannst du dagegen was tun.

Ich würde da nicht länger wohnen bleiben und mir was anderes suchen.

M / 19

Woher ich das weiß:Recherche