Minijob im Club bzw auf Events?

1 Antwort

Nein, solche Portale sind mir nicht bekannt. Und aus der Arbeitgeberperspektive würde ich sowas auch nicht empfehlen, weil das wahrscheinlich mit einer recht hohen Quote an "NoShows" einhergehen würde, die vorschnell klicken und es sich dann doch anders überlegen...

Kontaktiere doch einfach direkt Caterer und Eventveranstalter und schildere denen, in welchem Rahmen du was genau machen würdest! So, dass die dann auf dich zukommen können, wenn sie akut jemanden suchen.

Bedenke aber, dass du auch hierbei das Arbeitszeitgesetz einhalten musst! Bedeutet, du darfst bei einem Vollzeitjob mit 40 Wochenstunden an 5 Tagen maximal weitere 8 Stunden an einem sechsten Tag planmäßig arbeiten (ungeplant darf der Tag dann auch bis zu 10 Stunden lang werden). Zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn müssen mindestens 11 Stunden Ruhepause liegen, du kannst also nicht Sonntags bis 23 Uhr im Nebenjob arbeiten und dann morgens um 8 Uhr im Hauptjob wieder auf der Matte stehen. Ebenfalls müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Und du musst deinen Arbeitgeber über die Nebentätigkeit informieren und darfst dabei auch nicht gegen das Konkurrenzverbot verstoßen, sonst kann er es dir untersagen.