Ist Spucken in dem Fall strafbar?
Ich schäme mich für das was vorgefallen ist , gleichmal vorweg , habe ich noch nie gemacht und mache es auch nicht wieder .
Wir haben gestern mit Freunden Fussball geschaut und dabei getrunken . Danach stand ich an der Haltestelle wo auch eine Gruppe von auländischen Frauen standen , die mich verächtlich die ganze Zeit anschauten , da habe ich vor sie auf die Strasse gespuckt.
Dann kamen 2 ihrer Männer und haben sich drüber aufgeregt und ich wurde 2 mal ins Gesicht geschlagen . Die Polizei ist erschienen und hat auch noch einen Alkohol Test gemacht . Konnte nicht genau sehen aber waren wohl 2.1 Promille .
Die Polizei hat meine Daten aufgenommen und mich dann nach Hause geschickt.
Mit was muss ich jetzt rechen an Folgen ?
5 Antworten
die mich verächtlich die ganze Zeit anschauten ,
Die Verächtlichkeit hast du in die Blicke hineininterpretiert. Möglicherweise lag es an deinem Alkoholpegel. Menschen müssen irgendwohin schauen. Wenn sie dich angesehen haben, hat das nicht notwendigerweise etwas mit Verächtlichkeit zu tun. Dein Spucken war unterirdisch, aber das ist dir inzwischen klar geworden. Trinke in Zukunft weniger, damit du dich und Situationen besser unter Kontrolle hast.
Die Körperverletzung der Männer ist natürlich eine strafbare Handlung.
Eine Straftat ist es nirgends in Deutschland und demzufolge auch nicht strafbar.
Es gibt allerdings ein paar Städte, in denen das Spucken auf die Straße, oder das Ausspucken von Kaugummi eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und man dafür ein Bußgeld von bis zu 20 € zahlen muss.
Nö. Das macht da gesetzlich keinen Unterschied. Gibt zwar Länder in denen dadurch die Ehre eines anderen verletzt wird, jedoch ist das in Deutschland zum Glück nicht der Fall.
Sowohl du als auch die beiden Männer erhalten eine Strafanzeige! Zwar ist das Spucken auf der Straße oft mit einem Bußgeld wieder vom Tisch, aber in gegenwart und mit provokanter Art und Weise vor ausländischen Frauen auf den Boden zu spucken, ist wieder eine andere Situation. Letztendlich weißt du dich in Gegenwart vor anderen Leuten zu benehmen.
Sein Verhalten zeigt , dass er sich offensichtlich "nicht" zu benehmen weiß !
Das Spucken könnte eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGB darstellen.
Allerdings waren die 2 Faustschläge auch eine Straftat (§ 223 StGB, Körperverletzung).
Bloß weil sie verächtlich geguckt haben? Ich glaube strafbar hast du dich nicht gemacht, aber du brauchst dringend selbstbewusstsein. Was hättest du gemacht, hätten sie gelacht oder sogar was gesagt.
Bad Kissingen verlangt 100 Euro.