Ist es erlaubt, das der Chef auf der Arbeit Alkohol mitbringt?
Und es dann mit den Mitarbeitern trinkt?
12 Antworten
Gesetzlich spricht nichts dagegen!
Es ist nichts unübliches, das Arbeitgeber zu besonderen Anlässen, beispielsweise bei einem Geburtstag, Firmenjubiläum, Weihnachtsfeier oder wenn ein langjähriger Mitarbeiter in den Ruhestand geht, eine Runde Bier oder Sekt spendieren und mit ihren Mitarbeitern darauf anstoßen.
Wichtig ist nur, das es möglichst in Bereichen wo mit schweren und gefährlichen Maschinen oder Werkzeug gearbeitet oder in Berufen wo man ein Fahrzeug führt, vermieden wird, da es sonst zu Unfällen kommen könnte und es versicherungstechnisch zu Problemen kommen könnte!
Es gibt nichts, was das verbietet.
Wenn wir einen wichtigen Meilenstein in einem Projekt erreicht haben, gibt es schon mal ein Glas Sekt. Alternativ gibt es Apfelsaft für die, die keinen Alkohol trinken wollen.
Maßgebend ist, dass wir an keinen gefährlichen Maschinen arbeiten und dass wir zum Feierabend wieder bei 0 Promille sind, denn viele fahren mit dem Auto nachhause.
Dazu gibt es viele Ansichten. Tatsächlich verschlechtert der Vorgesetzte damit sein Ansehen und Status gegenüber der Mitarbeiter. Die Hemmungsschwelle und der entgegengebrachte Respekt verschlechtert sich. Es mag durchaus Branchen geben, wo es von Vorteil oder üblich ist; in den meisten Fällen jedoch nicht.
Rechtlich sind, solange keine Maschinen bedient werden müssen oder andere Gefahrenquellen bestehen, die das automatisch untersagen lassen, keine Hürden gegeben. Zudem dürfte sich der Chef bei einem etwaigen Unfall ggf. eine Mithaftung gefallen lassen.
Wenn er der Chef einer Fahrschule ist, dies mit seinen angestellten Fahrlehrern macht, um dann im Anschluss mit den Schülern loszudüsen, ist dies sicherlich nicht erlaubt. Der Chef einer Website für Musikrezensionen darf sich dagegen mit seinen Mitarbeitern vor dem Hören der Rezensionsexemplare der jüngst erschienenen Alben richtig die Kante geben, was in manchen Fällen vermutlich sogar sinnvoll, in jedem Fall aber seine Sache, ist.
lg up
Das sollte kein Problem sein, solange er niemanden zwingt, mitzutrinken.