ist das nicht krass das man sich mit so wodka flasche im supermarkt legal tot saufen kann?

11 Antworten

Unsere Regierung geht davon aus, dass Menschen ab 21 Jahre genug Verstand haben um für sich selbst verantwortlich zu sein (was leider manchmal ein Irrglaube ist).

Da ich über 21 Jahre alt bin, begrüße ich diese Regelung und möchte von niemanden in meinem freien Willen - solange ich mich an die Regeln/Gesetze halte - behindert werden.

Also nein, nicht krass.

Ist genau so krass, dass aus meinem Wasserhahn genug Wasser läuft, damit ich mich legal ertränken kann?

Aus meiner Steckdose kommt genug Strom, um mich legal wegbrutzeln zu können?

Mein Auto fährt schnell genug, um mich legal in den Baum rasen zu können?

Ja, stimmt, ist alles ganz schön krass.

Nennt man Lebensrisiko!

Ich finde höher als Wein-Prozentiges sollte nicht frei verkäuflich sein - Apotheke mit Kontrolle... Aber da wird man erst später draufkommen...

Du kannst dich IM Supermarkt nicht legal totsaufen, die Ware ist bis zur Bezahlung Eigentum des Supermarkts und nach dem bezahlen hast du ihn rechtlich gesehen verlassen. Wenn du vor dem Bezahlen etwas konsumierst ( sehe ich immer wieder, gerade Kinder futtern irgendwas) ist das rechtlich gesehen Diebstahl. Wenn du aus irgendeinem Grund nicht Zahlen kannst sei es, Geld vergessen, Karte geht nicht, Feueralarm... bist du eigentlich am Sack


sumpfbub  10.10.2024, 13:13

Da bin ich nicht sicher. Trinke ich im Markt eine Flasche leer, ist das dann schon Diebstahl? Oder wird es erst dann ein Diebstahl, wenn ich die leere Flasche beim Bezahlvorgang nicht vorzeige?

Hafnafir  10.10.2024, 13:16
@sumpfbub

https://www.anwalt.de/rechtstipps/aus-der-praxis-diebstahl-im-supermarkt_048756.html#:~:text=Greift%20ein%20%E2%80%9EKunde%22%20nun%20zu,diese%20fremde%20bewegliche%20Sache%20an.

Das Essen der Ware im Geschäft

Der Ladeninhaber hat grundsätzlich einen Gewahrsam an alle sich in seinem Laden befindlichen Ware. Greift ein „Kunde" nun zu und isst die Ware, zum Beispiel eine Weintraube oder Schokoladenriegel, so erfüllt er zumindest den objektiven Tatbestand des Diebstahls. Denn das Verspeisen einer Sache ist die intensivste Form des sich Aneignens. Er eignet sich somit diese fremde bewegliche Sache an.

Nein.

Du kannst Dir auch jederzeit ein Seil im Baumarkt kaufen und Dich aufhängen. Oder eine Flasche Limo kaufen und über die Autobahn gehen. Oder ein Messer beim Eisenwarenhändler und Dir das in den Hals rammen.

All das ist legal hinsichtlich des Kaufvorgangs. Man kann so ziemlich alles für einen guten oder schlechten Zweck nutzen. Ich finde es daher durchaus nicht falsch, wenn Nullhirne von Darwin aussortiert werden; keiner zwingt sie, unsinnige Dinge zu tun.