Ist das Diebstahl?

4 Antworten

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Nein, Du hast ja schon bezahlt. Und wenn Du Alkohol bekommst im Laden machst Du Dich auch nicht strafbar.

Die Kassiererin hätte dafür sorgen müssen, daß Du die Flasche nicht bekommst.

Du hast dich nicht strafbar gemacht. Du hast die Flasche zum ausgewiesenen Preis käuflich erworben – alles in Ordnung. Voraussetzung für diesen Kauf wäre nach Jugendschutzgesetz ein Mindestalter von 16 Jahren gewesen. Indem die Verkäuferin diese Voraussetzung nicht vor dem Kauf geprüft hat (und dir in der Folge den Kauf nicht verwehrt hat), hat sie gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

Nein ist kein Diebstahl. Das war ein Fehler der Verkäuferin, sie hätte dich vorher nach dem Ausweis fragen müssen und nicht erst nachdem sie dir Alkohol verkauft hat.

Nein, aber Du Schlaubie hast gegen das JuSchG verstoßen.

Wenn sie Dich das nächste Mal sehen, können sie Dich direkt rausschmeißen> Hausrecht.

Bitterkraut  04.07.2020, 12:35

Nein! Jugendliche können nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, Es schützt die Jugend und kriminalisiert sie nicht. Es richtet sich an Erwachsene. Der Alkohol hätte nicht verkauft werden dürfen und allein die Verkäuferin hat gegen das Gesetz verstoßen.

Eine falsche Antwort nach der anderen hier...

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techfan042  04.07.2020, 12:41

Nicht er hat gegen das JSchG verstoßen, sondern die Kassiererin.

„1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen (alkoholisches Getränke an Jugendliche)[...] weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“

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