Hauptverhandlung wegen 0,8g Cannabis (2. Vergehen) mit 18 Jahren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du brauchst keinen Anwalt, wenn Du vor Gericht kooperierst und Dich möglichst einsichtig/reuig zeigst.

Zu erzieherischen Maßnahmen von Jugendrichtern gehören in solchen Pipi-Mengen-Fällen Verpflichtung des Angeklagten zu

Sozialstunden und/oder
Teilnahme an Drogenpräventionsgesprächen (Google "Fred") und/oder
Urin-Screenings zwischen 6 und 12 Monaten Dauer und/oder
Androhung von Jugend-Arrest

xxirainzxx 
Fragesteller
 22.06.2021, 11:38

Bisher hab ich im Netz gelesen das es meistens bei unter 21 jährigen und bei so geringen Mengen nur zu einer Geldstrafe und Drogensuchtberatungsgesprächen bei der Caritas hinauslief. Ich kann mich während der Verhandlung nur einsichtig zeigen da es auch nur ein Ausrutscher wegen familiären Notfällen war und ich mich in der Zeit wieder etwas beruhigen wollte anstatt ne Kiste Bier zu saufen was es eh nur schlimmer macht 🤷🏽‍♂️

0
aXXLJ  22.06.2021, 11:44
@xxirainzxx

Du solltest nicht auf die Idee kommen dem Richter erklären zu wollen, dass Cannabis bei der Bewältigung von familiären Notfällen hilft oder eine Kiste Bier die schlechtere von beiden Therapieoption wäre.

Und was Du im Netz gelesen hast, kannst Du vergessen.
Richter sind unabhängig und können solche Verfahren nach Belieben zu Deinen Ungunsten gestalten, wenn sie den Eindruck bekommen, dass Du schlechte Erklärungen für etwas auftischen willst, was gesetzeswidrig ist.

1
xxirainzxx 
Fragesteller
 22.06.2021, 12:28
@aXXLJ

Und wenn ich mal nicht weiter weiß oder mich selbst belasten könnte, verweigere ich einfach die Aussage. Hat bei der letzten Verhandlung so auch geklappt :):

0
aXXLJ  22.06.2021, 17:45
@xxirainzxx

Du scheinst ein cleveres Kerlchen zu sein, das vielleicht sogar noch eine Belobigung bekommt....

1
aXXLJ  26.07.2021, 08:49

Thx for * (1.725)

0

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

Ich würde mit einer Einstellung gegen Auflage rechnen, aber vor Gericht ist es wie auf hoher See. Möglich ist alles. Eine Verurteilung kommt aber keinesfalls ins Führungszeugnis, dafür wird sie zu gering ausfallen, also alles gut.

xxirainzxx 
Fragesteller
 22.06.2021, 11:32

Wäre schön wenn es eingestellt werden sollte. Aber mit Geldstrafen im jugendstrafrecht ist IMMER zu rechnen, weil es oftmals keine anderen Auswahlmöglichkeiten für Richter und Staatsanwaltschaft gibt. Hatte nach meinem Erstvergehen damals ein screening (vom Staat bezahlt) zu absolvieren und eine Geldstrafe von 400€ die ich in Raten abzahlen konnte. Mehrere meiner Kollegen und Bekannten hatten fast immer eine Geldstrafe mit dabei + Sozialstudien oder Jugendarrest 🥴

0

du solltest vielleicht besser in den Niederlanden leben und arbeiten. Schon mal darüber nachgedacht ?

Warum, weil da Cannabis meist legal ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
aXXLJ  22.06.2021, 11:03

Cannabis ist in den Niederlanden nicht "legal".
Man spricht von Duldungspolitik, was quasi eine Entkriminalisierung bedeutet.

1
xxirainzxx 
Fragesteller
 22.06.2021, 11:25

Wenn ich das Startkapital und die Möglichkeit hätte meinen Beruf dort weiter ausführen zu können wäre ich schon 3 mal umgezogen, aber Weinbau ist in den Niederlanden schwer wegen den mindest Wetterbedingungen für die Rebe. Hab zudem ein Weingut was zu viel Existenz für mich ist als nur wegen Gras umzuziehen.. :)

0