Führerschein & Fahrerlaubnis entzogen?
Hallo zusammen, mir wurde der Führerschein & die Erlaubnis per Strafbefehl entzogen.(NICHT wegen Drogen o. Alkohol) (sondern wegen Bedrohung)
Ich kann natürlich ein Wiedereinspruch einlegen & vor Gericht gehen. Aber meine Frage ist jetzt folgendes. Im Text steht genau.:
“Ihnen wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen.Ihr Führerschein wird eingezogen.Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen,Ihnen vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.“
Was genau würde in Zukunft passieren ?
Ich kann ja ein Antrag der Erteilung ca.3 Monate vor der Beendigung der Frist beantragen. Wenn dann die Behörde sagt „Wir wollen eine MPU von Ihnen oder eine neue Fahrprüfung“ wenn ich die zwei Möglichkeiten auch absolviert habe, kriege ich mein Lappen sofort wieder ? Oder muss ich mein Schein komplett neu machen ?
Brauche eure Hilfe 😊
(& ja ich hab einen Anwalt, aber ich wollte mir außerhalb noch mehr Infos holen)
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Ich kann ja ein Antrag der Erteilung ca.3 Monate vor der Beendigung der Frist beantragen.
6 Monate vorher (FeV §20 Abs.4).
Wenn dann die Behörde sagt „Wir wollen eine MPU von Ihnen oder eine neue Fahrprüfung“ wenn ich die zwei Möglichkeiten auch absolviert habe, kriege ich mein Lappen sofort wieder ?
Wenn die MPU und Fahrprüfung (sofern gefordert) positiv ausfällt bekommst Du nach Prüfung dessen und wenn die Sperrfrist dann abgelaufen ist und keine neuen Vorfälle bekannt sind die gegen eine Neuerteilung sprechen, die Fahrerlaubnis neu erteilt.
Ich kann ja ein Antrag der Erteilung ca.3 Monate vor der Beendigung der Frist beantragen. Wenn dann die Behörde sagt „Wir wollen eine MPU von Ihnen oder eine neue Fahrprüfung“
Wenn du einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellst, wird die Behörde dir mitteilen, ob sie die nach Ablauf der 6 Monate erteilt oder ob sie deine charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges in Frage stellt. Dann ordnet sie eine MPU, bzw. ein Gutachten an.
Eine neue Fahrprüfung wird sie nicht anordnen.
Wenn eine MPU angeordnet wird, bekommst du deinen Führerschein zurück, sobald der Behörde der positive Bescheid über die bestandene MPU vorliegt.
Bei einem Antrag auf Wiedererteilung kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU oder zumindest ein verkehrsmedizinisches Gutachten fordern, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen eines KFZ bestehen. Wenn dir wegen einer Bedrohung im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen wird, bestehen Zweifel an der charakterlichen Eignung.
Eine neue Fahrausbildung wird nicht verlangt. Wenn zwischen Entzug und Wiedererteilung allerdings mehrere Jahre liegen, besteht Grund zur Annahme, dass du nicht mehr mit dem Führen eines KFZ vertraut bist, es wird dann eine erneute Prüfungsfahrt angeordnet, dafür musst du aber ebenfalls nicht die Ausbildung erneut durchlaufen.