Dieb?
Hallo, Meine Familie hat einen Schnapsbrunnen, seit über einem halben jahr klaut jemand ca. 1-2 mal im Monat uns die Getränke (Bier, Limonade etc) in sehr großen Mengen
Wir wissen das die Person mit dem Fahrrad kommt (ziemlich komplizierte story ist jetzt aber auch nicht wichtig)
Meine Mutter und ich sitzen regelmäßig in die Nähe vom Schnapsbrunnen, um ihn endlich zu erwischen (bisher erfolglos aber wir sind uns sicher das er bald wieder zuschlagen wird und wir ihn vielleicht sehen werden)
Meine Fragen
1) Was dürfen wir alles tun wenn er kommt? (Natürlich rufen wir die Polizei aber was tun bis die kommen?)
2) Dürfen wir mit einem Fahrradschloss sein Fahrrad abschließen, damit er nicht davon radeln kann? (Zu Fuß wird er nicht so weit kommen)
3) festhalten dürfen wir ihn nicht oder?
4) dürfen wir beweisfotos machen?
Danke für eure Antworten
7 Antworten
ihr dürft ihn festhalten aber nicht das ihr ihn verletzt sonst wäre es körperverletzung beweisfotos ist immer schwer manche sagen datenschutz oder irgendetwas aber meiner meinung düft ihr beweisfotos machen
Es ist grundsätzlich erlaubt Diebe festzuhalten bis die Polizei kommt. Kenn mich da leider nicht so gut aus hoffe konnte dir trotzdem helfen😉
LG
Doch festhalten bis die Polizei kommt dürft ihr, wenn euch die Identität unbekannt ist.
Ihr dürft auch eine Kamera installieren.
Fahrrad anschließen weiß ich nicht. Grenzwertig.
Führt nur nicht zum Ziel. Son Fahrrad hat kein Nummernschild, das auf den Halter hinweist. Das hat man dann einfach nur Gegen gestohlen.
Laut Frage kommt der Verdächtige ohne Rad nicht weit; also doch zielführend.
Ihr habt das Festnahmerecht durch Jedermann nach § 127 StPO. Ihr dürft den Täter selbstredend auch fotografieren. Falls ihr den Täter jedoch namentlich kennt, entfällt das Festnahmerecht, denn nur unbekannte Täter dürfen festgehalten werden.
Wenn Ihr ihn auf frischer Tat ertappt, dann dürft Ihr ihn gemäß dem "Jedermannsrecht" solange festhalten, bis die Polizei kommt und ihn übernimmt.
Das Fahrrad anzuschließen ist sogar das mildere Mittel, da Zwang gegen Sachen vor Zwang gegen Menschen gilt.