Bitte um dringende hilfe rechtsfall?

4 Antworten

wahrscheinlich weidet sie sich gerade daran, dass du versuchst, sie anzuschreiben und dich zu entschuldigen. (was mich interessiert: wie hast du denn versucht, sie zu kontaktieren? hast du entschuldigungs-posts oder -mails geschrieben und sie hat einfach nichts dazu gesagt? das wäre auf jeden fall gut, denn dann sollte ihr deine reue bekannt sein und normalerweise auch reichen) sie scheint ja älter als du zu sein und normalerweise ärgert man sich da zwar, aber macht wegen so was kein fass auf.

mach dir erstmal keine gedanken: hunde die bellen, beißen meist nicht. und FALLS es zur anzeige kommt, geht das vermutlich in richtung 'beleidigung', und da du u18 und mutmaßlich nicht vorbestraft bist, kriegst du höchstens ein paar sozialstunden- wenn das verfahren nicht sowieso eingestellt wird (wegen der verhältnismäßigkeit- es ist halt ein nichtiger grund und die richter haben wichtigeres zu tun- es besteht kein 'öffentliches interesse')

also: entspann dich, und selbst der 'worst case' wird nichts schlimmes, sondern etwas bewusst 'lästiges' sein und vermutlich das ziel erreichen, was man sich von so was erhofft: dass du nie wieder im affekt leute anpöbelst, ob besoffen oder nicht.

Ich hätte noch nie gehört, dass jemand wegen so einem Schmarrn tatsächlich angezeigt worden wäre, geschweige den Verurteilt und ggf zu Schadensersatz verpflichtet worden wäre.

Ich bin schon oft mit Leuten im Internet in Streit geraten woraufhin ich mir mit diesen wüste Beschimpftiraden geliefert habe.

Und noch nie habe ich da irgendwelche rechtlichen Konsequenzen gehabt.


Mukkejunkie  29.07.2025, 01:19

Hä? Hat sie oder du "verpiss dich", geschrieben? Welcher Straftat glaubst du dich schuldig gemacht zu haben? Für welchen Tatbestand soll dein ermitteltes Strafmaß denn zutreffen? Und "verpiss dich!" ist vllcht unschön und bisl assi ausgedrückt, aber das ist doch keine Beschimpfungen! Höchstens mit kleinem Anhängsel "verpiss dich, du spast", das käme einer Beschimpfung schon näher. Wenn das beschimpfen ist, dann wohl auch "hau ab", "halts maul", "fresse". Wie gesagt, es hört sich vllcht wütend und angreifend an, aber das sind ja wohl keine beleidigungen!

Dazu müsstest du erstmal angezeigt werden. Aber das denke ich nicht. Falls doch, geh zum Anwalt . Der weiss dann was zu tun ist.

Aber sie hat doch verpiss dich gesagt ist auch nh beleidigung also wenn sie nh anzeig macht mach doch auch eine und. Zweitens hat die screenshots gemacht also von chat wo du sie beleidigt hast?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung