Bier in Schule weggenommen?
Guten Tag,
Ich (16) und ein freund(16) haben uns einen Kasten Bier gekauft und nur kurz in der Schule abgestellt. Ein Lehrer hat uns diesen gewaltsam weggenommen. Nun wurde dieser uns weggenommen ist das erlaubt und muss die Schule diesen an mich zurückgeben?
MFG Vivien
4 Antworten
Kommt drauf an wie man das verkauft.
Ihr dürft den Kasten legal kaufen, solange ihr nichts davon getrunken habt kann auch niemand über die Menge was sagen. Kann ja sein das ihr den Kasten für eine Feier am WE geholt habt.
Noch besser wäre es wenn euch jemand den Kasten gebracht hätte, der dringend weg musste und es keine Möglichkeit gab, den Kasten erst nach der Schule zu kaufen.
Aber seien wir ehrlich, das ist alles nur vorgeschoben.
Ihr habt nen Kasten Bier mit in die Schule gebracht und euch den auch nur unter Wiederstand abnehmen lassen.
Wäre Kooperation da nicht sinnvoller gewesen?
Euer Eigentum werden sie jedenfalls herausgeben müssen und können es nicht entsorgen oder selber nutzen. Vielleicht wollen sie das aber auch eher euren Eltern aushändigen mit einer Ansprache auf die Schulregeln und das ihr sowas künftig besser handhabt.
Hallo Liebe Vivien,
Ich bin seit 50 Jahren Rechtsanwältin und kann dir mit Sicherheit bestätigen, dass man dir das Bier nicht entwenden darf, da es sich um dein Eigentum handelt und du bereits 16 Jahre alt bist. Da es dir dazu noch Gewaltsam entwendet worden ist. Die Schule solltest du verklagen!
Wenn du das tatsächlich hast, dann ist das ne ziemlich schwache Leistung. § 23 BaySchO hilft hier weiter (in anderen Ländern wirst du in etwa dasselbe finden)
Es ist doch klar, dass Alkohol in der Schule nichts zu suchen hat. Was also soll diese Frage. Natürlich ist die Kiste "beschlagnahmt" und die Herausgabe kann nicht an die Schüler erfolgen. Es wäre ja dann "Abgabe von Alkohol an Personen unter 18 Jahren".
Abgabe von Alkohol an Personen unter 18 Jahren
Ist nicht zwangsläufig verboten, Bier z.B. darf an Personen ab 16 abgegeben werden.
Alkohol ist in der Schule nicht erlaubt. Eure Eltern werden informiert und können den Kasten abholen.
Bullshit. Es gibt ein Schulgesetz was das regelt. Die Beschlagnahme ist nicht rechtswidrig. Solange es zurückgegeben wird.