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Antwort
Hallo Liebe Vivien,
Ich bin seit 50 Jahren Rechtsanwältin und kann dir mit Sicherheit bestätigen, dass man dir das Bier nicht entwenden darf, da es sich um dein Eigentum handelt und du bereits 16 Jahre alt bist. Da es dir dazu noch Gewaltsam entwendet worden ist. Die Schule solltest du verklagen!