Als Jugendlicher beim Vape-Shop bestellen?
Hallo,
ich bin minderjährig,würde mir aber gerne eine E-Zigarette anschaffen.Hatte dazu schonmal ein Thread geöffnet,der ist aber schon ein paar Wochen alt.
Ich hätte aber folgende Frage:
Gehen wir davon aus,ich hätte eine Volljährige Person,die sich bereit erklärt,bei einem Vape-Shop ein Konto zu erstellen und die Pakete bei sich zu Hause anzunehmen,aber ich würde mein eigenes Bankkonto bei der Anmeldung angeben bzw. das Geld vom meinem Bankkonto überweisen.Würde dies gehen oder macht sich da jemand strafbar?
2 Antworten
Würde dies gehen oder macht sich da jemand strafbar? - Ja... macht er/sie sich - das Jugendschutzgesetz sagt nämlich aus, das jegliche Abgabe von Tabakwaren und Dampfkram an Minderjährige verboten ist und das betrifft auch das "ich lass einfach jemand anders für mich einkaufen weil ich nix krieg". Im Zweifel ist also die Volljährige Person dran, wenn sie dir das Zeug überlässt, das du nicht haben sollst.
Deine Eltern müssen Zustimmen. Oder halt ein Erziehungsberechtigter
naja... so wirklich erlaubt ist es nicht - es ist nur nicht explizit verboten.... auf die Straße zu kacken ist ja auch nicht extra verboten und trotzdem nicht erlaubt..
Unsere Damen und Herren Politiker gingen einfach mal davon aus, das es ausreicht, die ABGABE an Minderjährige zu verbieten - denn wer etwas nicht bekommt, kann es auch nicht benutzen - und das man dann nicht noch extra den Konsum verbieten muss. Das würde das deutsche Jugendschutzgesetz auch nicht hergeben, denn DAS richtet sich NICHT an die jugendlichen Konsumenten, sondern an Händler, Veranstalter, Lehrer und alle anderen, die Tabakwaren & Co an Kinder weitergeben könnten und/oder die die Verantwortung für diese Kinder tragen...
Seit dem 1. April 2016 gilt auch für Liquids und E-Zigaretten das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (JuSchG). Das bedeutet, auch für die E-Zigarette gilt ein Mindestalter von 18 Jahren: Damit ist der Verkauf an Minderjährige verboten – ganz gleich, ob online oder im Fachhandel.
Verstöße gegen das Jungendschutzgesetz können mit Strafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Dies betrifft sowohl Verkaufsstellen wie auch Gaststätten und Bars
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Und.... Auch das ist Nikotin und Krebs erregend. Also lass es lieber
Das mit dem Nikotin und dem Krebs hättest du dir sparen können - beides ist nämlich NICHT wahr! 1. ist Nikotin ein "Kann"-Bestandteil im Liquid und da es bei Vielen extra dazugegeben werden muss, nutzen es (fast) ausschließlich ehemalige Raucher. 2. ist Nikotin NICHT kanzerogen und auch so nicht besonders ungesund - das "Böse" am Rauchen ist der Rauchs selbst, nicht aber das Nikotin...
Und übrigens - auch wenn es E-Zigarette heisst, ist das NICHT Rauchen und es entsteht dabei auch kein Rauch.
Mir ist schon klar,dass ich es selber nicht kaufen und auch nicht in der Öffentlichkeit benutzen darf,tue ich ja auch nicht.Ich würde es ja eigentlich nur bezahlen und nicht kaufen.Deswegen verstehe ich den Zusammenhang leider nicht.
Außerdem bin ich mir zu 100% sicher,dass Nikotin nicht Krebserregend ist.Hab mir da schon einiges durchgelesen,sowohl zum Nikotin,als auch zum eigentlichen Dampfen.Würde ich davon ausgehen,dass es meine Gesundheit (stark) beeinträchtigen würde,würde ich niemals auf die Idee kommen,mir eine anschaffen zu wollen.Außerdem muss im Liquid sowieso kein Nikotin enthalten sein.
Finde ich komisch,da man als Minderjähriger zu Hause dampfen darf.Also ist es illegal,sich die Sachen kaufen zu lassen?