Unterwäsche verkaufen
Überlege mir um neben dem Abi Geld zu verdienen bisschen Getragene Unterwäsche zu verkaufen weil viele ja daran interessiert sind, was sagt Ihr dazu? Weil für mich als W18 ist das eigentlich doch voll legitim?
28 Stimmen
7 Antworten
ja - ist sicher als Studentin ein zusätzliches Einkommen.
Du brauchst dazu unsere Erlaubnis nicht. Wenn du es machen willst, mach es.
Bedenke nur, dass wenn du damit Handel betreiben willst, du dafür ein Gewerbe brauchst.
Machst du das ohne Gewerbe, ist dies erst einmal eine Ordnungswidrigkeit und kostet mindestens 150 €.
Zusätzlich wird das Finanzamt dann auf dich zu kommen und sagen: "Guten Tag. Wir haben erfahren dass Sie seit dem und dem Zeitpunkt gewerblich handeln. Wir schätzen, dass Sie in der Zeit 20.000 € (das Finanzamt geht prinzipiell immer davon aus, dass man Millionen verdient) verdient haben. Bitte zahlen Sie dafür mal die Einkommensumsatzsteuer nach."
Und schon bist du dann ein paar Tausend Euro los. Je nachdem wie lange du ohne Gewerbe tätig bist, kann dann da auch noch eine ordentliche Geldbuße oben drauf kommen.
Ist ok gibt aber bestimmt bessere Methoden undwürde es wenn anonym im Internet machen
würde es wenn anonym im Internet machen
Das geht schon deswegen rechtlich legal nicht, weil man da als Verkäufer derartiger Ware ein Gewerbetreibender ist und somit im Onlinevertrieb der Impressumspflicht unterliegt.
Glaub mir, du willst nicht, dass einer der dreckige Slips von einem Teenager kaufen würde, weiß wo er dich finden kann und dann plötzlich bei dir vor der Tür steht.
Und ja, man kann dich finden wenn du für deinen "Dienst" bezahlt werden willst bzw irgendwo im Internet muss man dich ja auch finden können um zu wissen, was du verkaufen willst.
Dazu muss man jetzt nicht sooo fix am PC sein um da entsprechend Daten zu finden, wenn man sie finden will.
was sagt Ihr dazu?
Mach was du willst. Aber bitte beachte die damit einhergehenden rechtlichen Pflichten, die du damit eingehst. Sonst kannst du in Teufels Küche kommen.
Mit dem Verkauf von getragener Unterwäsche an Fetischisten betreibst du ein anmeldepflichtiges und steuerpflichtiges Gewerbe mit allem Drum und Dran.
Da du vor 1 Monat erst 16 warst: So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.
Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.
Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort. Für die Anmeldepflicht gibt es weder Freigrenzen noch Freibeträge.
Man kann sich das wie einen Führerschein vorstellen. Da darf man auch nicht erstmal ohne diesen Auto fahren, um zu schauen, ob man doch einen Führerschein macht, sondern muss den von Anfang an haben.
Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung samt Gewinnermittlung, § 60 Abs. 4 EStDV, und bis zum Jahr 2023 die Umsatzsteuererklärung, § 18 Abs. 3 UStG, elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.
Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.
Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.
Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 25.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.
Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen. Ggf. greift bei ausländischen Plattformen das Reverse Charge System.
Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.
Das war jetzt nur Steuerrecht. Den Rest einmal nur als Stichworte, was du noch beachten musst:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Impressumspflicht
- DSGVO
- Gewährleistungsrecht
- Verbraucherschutz
- Urheberrecht
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