zählt das schon als sexuelle belästigung?

12 Antworten

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  • Ja, natürlich war das sexuelle Belästigung, sogar schon sexuelle Nötigung, je nach vollzogenen Praktiken und Wehrlosigkeit möglicherweise gar an der Grenze zu Vergewaltigung.
  • Du solltest in solchen Situationen völlig überraschend und unvorhersehbar kräftigst in die Hoden treten und auf keinen Fall solche sexuellen Nötigungen mitmachen.
  • Da es jetzt gelaufen ist, solltest Du, vorausgesetzt er erscheint Dir prinzipiell ansprechbar und berechenbar, unter vier Augen klarstellen, dass so etwas niemals wieder passieren darf, sondern Du es als sexuelle Nötigung und Straftat empfunden hast.

Das ist nicht nur sexuelle Belästigung, das ist schon fast sexueller Missbrauch (oder Nötigung) gepaart mit Erpressung und eventuell Freiheitsberaubung..

Kajjo  24.07.2012, 23:10

Es handelt sich hier um sexuelle Nötigung. Punkt.

Erpressung ist nicht gegeben, sondern geradezu das Gegenteil. Während Erpressung die Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt, fehlt diese bei Nötigung, die nur das erzwungene Handeln meint.

Freiheitsberaubung mag vorliegen, wird aber bei Nötigung oder Vergewaltigung regelhaft nicht als separates Delikt verfolgt.

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das ist schon nötigung....nicht nur sexuelle belestigung

....er hat dich gegen deinen willen angefasst und das selbe von dir verlangt...das ist sexueller missbrauch und gehört angezeigt!

Wenn das keine sexuelle Belästigung bzw. Nötigung ist, was dann? Also Schreien und in die Eier treten.