zählt das schon als sexuelle belästigung?
wenn jemand mit dir bei einer gemütlichen feier dich in sein zimmer bittet ( du idiotishcer weise wie du bist und denkst da er ja eigentlich ganz netter kumpel ist warum nicht) und der dann abschliest und er will das du ihn dann anfasst und er dich anfasst und du möchtst das nicht und der lässt dich erst raus wenn du es getan hast, wie sollte mann den bitteschön reagieren? (der jemand hat auch etwas getrunken, leicht angetrunken also)
12 Antworten
- Ja, natürlich war das sexuelle Belästigung, sogar schon sexuelle Nötigung, je nach vollzogenen Praktiken und Wehrlosigkeit möglicherweise gar an der Grenze zu Vergewaltigung.
- Du solltest in solchen Situationen völlig überraschend und unvorhersehbar kräftigst in die Hoden treten und auf keinen Fall solche sexuellen Nötigungen mitmachen.
- Da es jetzt gelaufen ist, solltest Du, vorausgesetzt er erscheint Dir prinzipiell ansprechbar und berechenbar, unter vier Augen klarstellen, dass so etwas niemals wieder passieren darf, sondern Du es als sexuelle Nötigung und Straftat empfunden hast.
Das ist nicht nur sexuelle Belästigung, das ist schon fast sexueller Missbrauch (oder Nötigung) gepaart mit Erpressung und eventuell Freiheitsberaubung..
Es handelt sich hier um sexuelle Nötigung. Punkt.
Erpressung ist nicht gegeben, sondern geradezu das Gegenteil. Während Erpressung die Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt, fehlt diese bei Nötigung, die nur das erzwungene Handeln meint.
Freiheitsberaubung mag vorliegen, wird aber bei Nötigung oder Vergewaltigung regelhaft nicht als separates Delikt verfolgt.
das ist schon nötigung....nicht nur sexuelle belestigung
....er hat dich gegen deinen willen angefasst und das selbe von dir verlangt...das ist sexueller missbrauch und gehört angezeigt!
Wenn das keine sexuelle Belästigung bzw. Nötigung ist, was dann? Also Schreien und in die Eier treten.