Wird die Polizei dagegen vorgehen?
Hey jemand hat per Fakeprofil auf Instagram behauptet er hätte Nacktbilder von mir und würde sie veröffentlichen wenn ich ihm kein Geld schicke.
hab das dann zur Anzeige gebracht und ihm das gesagt.
daraufhin hat er gesagt er hätte es eh nicht getan und seinen account gelöscht.
meine frage nun wird die Polizei dagegen vorgehen und die IP adresse orten oder verläuft das im sande?
6 Antworten
In einem solchen Fall ist es besser zunächst auf die Erpressung einzugehen, denn irgendwann kommt derjenige mit seinen Kontodaten, und dann kann die Polizei gegen ihn wirksam vorgehen. Bis dahin kann alles verschleiert sein, auch seine IP-Adresse.
Strafrechtlich ist das mindestens Nötigung, wahrscheinlich sogar Erpressung.
Es handelt sich um den Straftatbestand der Erpressung. Die Polizei ist verpflichtet zu ermitteln (google mal "Legalitätsprinzip"). Wie weit die Ermittlungen gehen ist aber unterschiedlich und das kann dir nur der zuständige Beamte sagen.
Da das kein Kapitaldelikt ist, wird die Polizei da wenig investigativ vorgehen.
Hat er die Bilder? Wenn nicht, könntest du eine Anzeige bekommen wegen Vortäuschung einer Straftat.
Na, wenn die Straftat gar nicht stattfinden konnte, dann ist es vorsätzliche Irreführung der Polizei. Dafür gibt's eine hohe Geldstrafe.
Wieso hätte es nicht stattfinden können? Cyberkriminalität sagt dir sicher was oder? Da kann man nie 100% ausschließen, dass es Bilder gibt. Desweiteren hat der Täter ja selber behauptet solche Bilder zu haben und den FS versucht damit zu erpressen. Auch der Versuch ist strafbar. Unabhängig davon ob es die Bilder gibt oder nicht. Damit ist schon mal ausgeschlossen, dass der FS wegen Vortäuschung belangt werden könnte.
Wenn der FS weiß, dass es solche Bilder nicht gibt, dann macht er sich strafbar.
Siehe meinen 2. und 3. Satz. Bilder können auch heimlich gemacht werden.
Vortäuschung einer Straftat liegt dann vor, wenn man votäuscht, dass eine Straftat begangen wurde.
Unabhängig davon, ob Bilder existieren oder nicht, liegt hier keine Vortäuschung einer Straftat vor, vorausgesetzt es wurde Anzeige wegen versuchter Erpressung erstattet.
Das ist das , was bereits bekannt ist.
Jemand schickt einem eine Mail, dass angeblich heimlich Bilder gemacht wurden und man zahlen soll oder die Fotos werden veröffentlicht.
Da rät die Polizei auch, dass man Anzeige erstatten soll.
Das würden die wohl kaum machen, wenn das Vortäuschen einer Straftat wäre.
Hast du Vorname und Nachname der Polizei von der Person genannt? Dann kann es was werden.
Nein weiss nichts von dem, noch nicht mal ob er in meiner Stadt wohnt
Der guckt sich den Account an und sucht nach einem Namen. Nicht da? Dann guckt er sich die an die da häufiger kommentiert haben und versucht bei den Personen eine Adresse oder Ansprechpartner zu finden. Hat er tatsächlich eine Adresse gefunden könnte es eventuell weiter gehen.
Bei dir wäre Schluss nach Schritt 1. Account gelöscht.
Du bekommst einige Monate später Post. Da steht drin, dass der Täter nicht ermittelt werden konnte und das Verfahren vorläufig eingestellt worden ist. Es wird wieder aufgenommen falls es hier Hinweise gibt.
Könnte der FS nicht. Wie kommst auf den Unfug?