Was passiert mir, wenn die Polizei mich beim Sex im Auto erwischt?

13 Antworten

Im Regelfall kann da nichts passieren, jedoch kommt es auf die Art des Parkplatzes an, da es auch als öffentliche Eregung gelten kann, das heißt jemand kann sich durch die Aktivitäten belästigt fühlen!

Guten Tag! Hauptwachtmeister Sitte: Zeigen Sie Ihre Papiere, ziehen Sie sich erstmal an! So gehts über die Bühne. Ist zwar peinlich. Da braucht ja nichts zu passieren. Bloß heutzutage kannste an einen Blödmann, Spanner und, und, und kommen, der das filmt. Clips macht und so etwas! Da sind welche Experten und man ist in der Falle drinne. Da läuft dann eine Erpressung -je nach Situation! Muß ja nicht immer so sein. Aber heute ist es möglich. Dann guckste ins Internet und was ist da zu sehen, hi, hi? Das ist ja das Unangenehme, was man immer einkalkulieren muß. Will meine Phantasie nicht weiter strapazieren. Aber das Kapitel könnte sich auftun, daß der Polizist mitmachen möchte...- hat's auch schon gegeben, nicht nur im TV- Film...

ich kann leider aus erfahrung sagen, dass des zwar sehr peinlich ist, weil die nette polizei ahnungslos erstmal fragt ob man probleme hätte, aber sonst auch nichts... ;-)

steht der wagen an einer öffentlichen stelle an der auch entsprechend andere leute vorbei kommen, so kann es eine anzeige wegen erregung öffentlichen ärgernisses geben. würde der wagen auf einem z.b. auf irgendeinen Feldweg stehen, dann kommt allenfalls ne kontrolle weil die polizei vll ein umherstehendes auto merkwürdig findet...das hat keine weiteren folgen, ausser das die polizisten was zum lachen haben

Dazu aus dem StGB:

.

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

.

Anm: § 183 StGB beschäftigt sich mit exhibitionistischen Handlungen.

.

Wer also absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, der kann nach § 183 a StGB bestraft werden.

.

Ein Auto ist mitnichten ein "privater Ort", in dem man machen könnte, wie man will. Statt dessen ist ein Auto aus rechtlicher Sicht nichts weiter als ein mitgeführter Gegenstand.

Daher kann man für das Innere eines Autos z.B. auch kein Hausrecht gelten machen und die Polizei darf es auch ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen.

JotEs  06.02.2011, 15:37

Ergänzung: Falls eine strafrechtliche Verfolgung nicht in Betracht kommt, könnte es sich auch um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 118 oder 119 OWiG handeln ("Belästigung der Allgemeinheit" bzw. "Grob anstößige und belästigende Handlungen").

Dafür könnte eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro, im Falle des § 119 sogar bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

0