Von 2 Famillienmitgliedern als Kind sexuell missbraucht (Triggerwarnung)?

4 Antworten

Du solltest dir dringend professionelle Hilfe suchen!

Du kannst beide noch anzeigen.

Verjährung im Strafrecht

Je schwerer ein Delikt mit Strafe bedroht ist, desto länger kann es im Strafrecht geahndet werden. Für Straftaten aus dem Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs kommen Verjährungsfristen zwischen fünf und 20 Jahren (bei Missbrauch mit Todesfolge 30 Jahre) in Betracht.

Für gewöhnlich beginnt im Strafrecht die Verjährung mit der Beendigung der Tat. Eine Ausnahme stellt der Beginn der Verjährung von schweren Sexualstraftaten dar. Dort ruht die Verjährung nach der Gesetzesänderung vom Januar 2015 bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB. Dies gilt auch für Taten, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung begangen wurden, jedoch nur dann, wenn diese noch nicht nach der alten Rechtslage verjährt waren. Im deutschen Recht kann für eine Tat, die einmal verjährt ist, die Verjährungsfrist nicht mehr rückwirkend wieder aufleben.

Die rechtsverbindliche Ermittlung der Verjährungsfrist von sexuellem Missbrauch ist nur im Einzelfall möglich. Die Entscheidung trifft die jeweilige Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht.

Wow, das ist ziemlich mutig, dass Du Dich so offenbarst. Respekt!

Du solltest Dir unbedingt Beistand von Betroffenen- oder Helferverbänden holen. Gerade zur Zeit ist dieses Thema durch die kirchliche Aufarbeitung sehr präsent. Viele finden in dieser Debatte den Mut, über ihr Schicksal zu berichten. Das wünsche ich Dir auch. Stell Dich nicht alleine gehen diesen Haufen Müll. Bleib tapfer.

Rede mit ihm! Oder mit einem Therapeuten oder mit irgendjemandem. Hauptsache du redest und frisst es nicht weiter in dich rein!

Oh nein, das tut mir leid!

Ich würde mir an deiner Stelle auf jeden Fall professionelle Hilfe holen (z.B. eine Therapie) oder du gehst in eine Selbsthilfegruppe.