sex mit 16 und einer 25 jährigen?
ist es erlaubt wenn ich mit einer 25 jährigen sex habe?
5 Antworten
Zu sexuellen Handlungen mit Minderjährigen ist in Deutschland folgendes geregelt:
- sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
- sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
- sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
- ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
- ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
- ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.
sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind
... für Jugendliche und Erwachsene ...
verboten (§ 176 StGB)
[§ 182 StGB]
So ist es verboten, ...
...wenn
... von Volljährigen ...
ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
Sie macht sich strafbar
1 und 2 StGB (Ausnutzung einer Zwangslage und sexuelle Handlungen gegen Entgelt) werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Taten nach § 182 Abs. 3 StGB (Fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung) werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.
§ 182 Abs. 1 StGB verbietet sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage dazu gebracht wurde. In Abs. 2 werden sexuelle Handlungen eines über 18-Jährigen gegen ein Entgelt mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren verboten.
Verstehst du was "Ausnutzung einer Zwangslage und sexuelle Handlungen gegen Entgelt" ist?
Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sieht deutliche Verlängerun- gen dieser Aufnahmefristen vor. Ab dem 1.7.2022 sollen Verurteilungen wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr künftig 20 Jahre ge- speichert werden.
darf ma nicht ob 14 selber entscheiden mit wen und welchen alter, also ich kenns hlat nur so das das bei uns in Österreich so ist
macht das so ein Unterschid, AT oder DE
Grundsätzlich schon, aber At und DE sind da nah beieinander.
In beiden Ländern liegt das Schutzalter bei 14 (14 & 44 ist also grundsätzlich legal), aber in AT ist auch z.B. 13 & 16 legal, in DE aber nicht.
Thema verfehlt: Beides trifft in dem Fall offensichtlich nicht zu, wird zumindest mit keinem Wort erwähnt, dass er "ausgenutzt" wird oder er einer Zwangslage sein.
wer sich mit einem minderjährigen einlässt, hat rechtlich zu büßen
§ 182 StGB
Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausge- nutzt wird.
Wo steht in der Frage etwas von Zwangslage?
Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein (Elternrechte bleiben natürlich bestehen).
Die 14er-Grenze (= Beginn der Sexualmündigkeit) betrifft auch die Elternrechte:
wer sich mit einem minderjährigen einlässt, hat rechtlich zu büßen
Nicht in Europa.
Das Schutzalter liegt hier grundsätzlich je nach Land zw. 14 und 16.
Ja ist legal ab 16 jahren darft mit jeden den du willst außer wenn die person 13 ist das darfst nicht
Solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht dann ja :)
Naja also 25 durch zwei ist 12,5 plus 7 ist 19,5
also laut der Regel durch zwei plus sieben ist das nicht ganz so koscher
Diese Regel gilt erst bei Temperaturen unter -20° Celsius bei mindestens 80% Luftfeuchtigkeit.
Also, trifft alles nicht zu, daher alles ok.