Nacktbilder einer öffentlichen Person verschicken strafbar?
Ich habe einen Fake Account gemacht und dort Bilder einer Frau gepostet und mich als Minderjährige (13) ausgegeben. Die Bilder stammen von einer volljährigen Pornodarstellerin die sie selbst veröffentlicht hat. Ich habe so nun einen Mann gefunden der auf kleine Kinder steht und laut ihm wohl bereits Sex mit Kindern hatte. Ich fürchte dass wenn ich das der Polizei melde selbst Probleme bekomme. Sind meine Sorgen berechtigt?
7 Antworten
Kann, je nach Auslage, das vortäuschen einer Straftat sein.
Es könnte das vortäuschen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften nach §184b StGB sein.
Das Mädchen ist aber nachweisbar volljährig
Deshalb das vortäuschen einer Straftat.
Du gibst an, dass die Person minderjährig ist. In diesem Fall 13 Jahre. Somit täuschst du den Tatbestand des Verbreitens von Kinderpornografischen Schriften vor. Ob die Person auf den Bildern volljährig ist, spielt für das vortäuschen keine wesentliche Rolle.
Mache einen zweiten Fakeaccount ohne ihm irgendwelche Bilder zu posten und gib dich erneut als Minderjährige aus.
Versuche ihn irgendwie noch mal dazu zu bringen, dass er schreibt, dass er schon Sex mit Kindern hatte.
Solltest du Glück haben, dass er das macht, dann ab mit den Beweisen zur Polizei und Anzeige erstatten.
Nacktbilder einer öffentlichen Person verschicken strafbar?
WTF? Selbstverständlich!
Ich habe einen Fake Account gemacht und dort Bilder einer Frau gepostet
Mindestens ein strafrechtlicher Verstoß gegen das Urheberrecht (da keine Lizenz vom Fotografen), ggf. auch noch Verbreitung von Pornografie, falls das Bildmotiv entsprechend ist.
Ich fürchte dass wenn ich das der Polizei melde selbst Probleme bekomme. Sind meine Sorgen berechtigt?
Wenn das Bild pornografisch war: Definitiv.
Wenn nicht: Unwahrscheinlich.
Der Urheberrechtsverstoß ist ein Antragsdelikt, d.h., der Fotograf/die Darstellerin müssten erstmal wissen, dass ihr Foto ohne Erlaubnis verwendet wurde. Das werden sie, außer durch Zufall oder gezielte Bildersuche, höchstens durch das Verfahren gegen den Mann.
Das wird es aber nicht geben, weil er ja nichts strafbares gemacht hat. Denn egal was er tatsächlich so alles gemacht hat: DU bist ja keine 13 - sondern wohl mindestens 14, wenn nicht sogar 18+.
🤦♂️PS. Und wer auf Fotos einer volljährigen Pornodarstellerin - oder 13-Jährige - anspringt, der ist übrigens auch nicht pädophil. 🤦♂️ Aber das nur mal nebenbei ...
Auch diese Bilder sind urheberrechtlich geschützt.
Ja, sind sie. Das ganze kannst du aber umgehen, indem du die Person nicht meldest und deinen Fake Account löschst.
die Person hat aber geäußert pädophil zu sein und sowas kann man nicht einfach in Ruhe lassen
Doch, kann man. Solange die Person nur Phantasien hat, ist alles gut, bzw. es bei Phantasien bleibt (ab jetzt).
Sie hat zugegeben bereits Sex mit 11 jährigen gehabt zu haben
das ist glaube ich keine Phantasie
die Person hat aber geäußert pädophil zu sein und sowas kann man nicht einfach in Ruhe lassen
Dann werde Polizist/in.
Kein/e Jurist/in, weil ...
das ist glaube ich keine Phantasie
... dazu wohl einiges fehlt.
inwiefern? Welche Straftat täusche ich vor?