Pädophilie über Bilder strafbar?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja das ist strafbar. Für die Erwachsene Person.

Verboten sind alle pornografischen Darstellungen, die

a) unter 18-Jährige Menschen zeigen,

b) Gewalttätigkeiten enthalten,

c) sexuelle Handlungen mit Tieren oder mit Kot und Urin zeigen.

Jugendliche machen das meistens nicht von alleine sondern werden von Erwachsenen dazu aufgefordert.

Nacktbilder sind in diesem Fall IMMER Pornografie, denn dahinter steckt eine aufgeilende sexuelle Absicht oder die Kommerzialisierung sprich Weiterverkauf an Männer (im Internet), die sich daran aufgeilen. Selbst harmlose Familienfotos mit nackten Kleinkindern in völlig harmloser Absicht ins Netz gestellt, werden als pornografische Bilder unter Pädos und co gehandelt und zum aufgeilen missbraucht.

Noch viel schlimmer ist aber, dass die Kinder und Jugendlichen damit erpresst werden, meist um noch ein wenig schlimmere Bilder erhalten bis zu Sex. Handlungen am Ende.

Und wenn nicht zirkulieren diese Bilder im Internet und Pornoseiten und Pädos und andere Pornokonsumenten. Und sie können im Erwachsenen alter Karrieren zerstören.

Und deshalb sollte niemals Bilder von Kindern und Jugendlichen Generell im Netz öffentlich gelangen. Leider schon gar nicht nackt mit Kopf.

Die Gesetze sollen immer Kinder und Jugendlichen vor erwachsenen oder deutlich älteren Sextätern schützen.

Den Minderjährige und Kinder sind noch nicht voll mündig und können sich auch aufgrund der fehlenden Erfahrung nur schlecht gegen Erwachsene und viel Ältere (älter als 3 Jahre) wehren.

Erste Sexuelle Erfahrungen unter Gleichaltrigen sind aber NICHT verboten, sofern Einvernehmlichkeit herrscht und sie nich über das Schutzalter erfolgt (zb Deutschland). In der Schweiz gilt max. 3 Jahre Unterschied.

https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/strafe-fur-kinderpornografie-wann-wird-der-konsum-geahndet-548725

https://www.147.ch/de/sexualitaet/pornografie/sind-pornos-illegal/

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/faq-zu-kinderpornografie/

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/kinderpornografie_node.html

Diese Frage und meine Kommentar wurden als pdf gespeichert.

Adipips 
Fragesteller
 02.04.2023, 20:34

Vielen dank für deine Antwort.🙏 Warum aber als pdf gespeichert?

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Libertinaerer  02.04.2023, 21:10
@Adipips

Weil ihre Ansichten und Antworten bzw. Kommentare ein wenig, nun ja, ähm, "interessant" sind. Du darfst nicht alles glauben, was sie so schreibt. Zumal sie außerdem vom Thema herzlich wenig Ahnung hat.

Die Antwort enthält jedenfalls Fehler.

Und mit "Kommentar" meinte sie ihren Kommentar zu meiner Antwort, der vom Support schnellstmöglich gelöscht wurde. Mag also sein, dass sie noch nicht reagieren kann ... 🤣

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Libertinaerer  02.04.2023, 21:20
@Libertinaerer

Nachtrag: Oh, ich sehe gerade, dass ihre anderen Kommentare ebenfalls gelöscht wurden. D.h., zumindest Test1ccount123 hatte sie ebenfalls kommentiert.

Die Dame ergeht sich gerne in Unterstellungen, wenn man nicht ihrer Meinung ist. 🤷‍♂️ Selbst wenn man es exakt belegen kann, dass sie irrt.

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