Nackt auf dem Balkon?

nowka20  22.01.2021, 00:27

bist du pervers?

LisaMaus398 
Fragesteller
 22.01.2021, 00:28

Das hat bei mir nichts damit zu tun...! Ich finde es einfach nur viel bequemer...!

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie das juristisch aussieht, weiß ich nicht, aber habe da ruhig den Mut, es einfach zu machen : wenn jemand die Polizei anrufen sollte, dann sage den Beamten halt, dass Du nicht gewusst hast, dass das nicht erlaubt ist - da wird Dich jede/r Richter*in ohne zu zögern freisprechen !! Die Gerichte sind in Deutschland ohnehin mit weitaus übleren "Vergehen" überlastet, sicherlich würde das Verfahren bereits in der Anfangs-Phase wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Ich selbst laufe im Hochsommer gerne splitterfaser-nackt auf relativ einsamen Waldwegen entlang. Dreimal hatte ich dabei Begegnungen mit Menschen, einmal davon mit einer Spaziergängerin und einmal gar mit zwei reitenden Mädchen - ich habe dann immer so deutlich gemacht, wie das geht, dass ich ungefährlich bin. So blieben die Begegnungen ohne unangenehme Folgen für alle Beteiligten, die beiden Reitmädchen haben sich sogar halb schief gelacht (hoffentlich über die Situation und nicht über meinen leider recht kleinen Penis !).

Ich selbst würde mich über Deinen Anblick sehr freuen, ich sehe mir überaus gerne nackte Menschen an, besonders Frauen und Mädchen ! Ich würde sogar viel Eintritt bezahlen, wenn das Deine Bedingung für die Erlaubnis, Dich anzuschauen wäre !!

Deine feder (weenacourage!!) 🐒🐈🐅🐎🐴🦓🐕 🐒🐈🐅🐎🐴🦓🐕 😉😉😉😉❤️❤️❤️❤️❤️❤️❤️❤️bitte bitte nicht löschen🙏🏻 !!!!

 

Wenn Du aus der Öffentlichkeit (Straße, Bahn etc.) heraus gesehen werden kannst, käme in dem Fall, dass sich jemand daran stört und es anzeigt, eine Ordnungswidrigkeit, nämlich die Belästigung der Allgemeinheit in Betracht.

Die Straftat der Erregung öffentl. Ärgernisses, wie hier viel geschrieben wurde, kann hier nicht zur Anwendung kommen, da sie zwingend eine sexuelle Handlung voraussetzt.

Kann der Balkon nur von Nachbarn eingesehen werden, läufst Du juristisch gesehen keine Gefahr, zu irgendetwas verurteilt zu werden.

Solange es niemanden stört, darfst du es. von mir aus sollte man es immer dürfen.

Mag sein, dass es verboten ist! - Aber es ist einfach schön - und von daher solltest Du es genießen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzich gehört der Balkon zur Wohnung und sie ist eigentlich "unantastbar". In ihr darfst Du so leben wie Du es willst, ganz bekleidet oder nackt. Will meinen, Du darfst Dich daher auch nackt auf dem Balkon aufhalten. Nacktsein ist kein Straftatbestand.

Nur dann, wenn Du eine "Sexshow" abziehst, also durch Dein nacktes Verhalten die Aufmerksamkeit von Passanten oder Nachbarn auf Dich ziehst, dann könnte Dich das in Kontakt mit der Polizei führen. Solange Du Dich aber ganz normal verhältst, so wie es Deine sicherlich bekleideten Nachbarn auch machen, hast Du nichts zu befürchten. Du wirst höchstens Komplimente erhalten. Viel Vergnügen!