Mit Nacktbilder zum Herunter holen erpresst? Welche Straftat ist das?

10 Antworten

Nötigung im Sinne von §240StgB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

die beweismittel der nötigung wie z.b. e-mails der polizei vorlegen.

Woher ich das weiß:Recherche

als Laie würde ich mal behaupten sexuelle Nötigung und Erpressung

vieles richtige ist hier schon gesagt. weil man dennoch angst hat und sich schämt, würde ich gern noch hinzufügen:

letzten endes ist jeder unter seinen klamotten nackt. ehrlich gesagt, sehen wir auch alle ziemlich gleich aus. so ein bischen hihihi, und guck mal da ist schlimm, aber geht vorbei. niemand findet jennifer lawrence weniger nett, anständig oder begabt, nur weil er mal ein geleaktes nacktfoto von ihr gesehen hat.

jemanden sowas anzutun dagegen - ist eine riesenschweinerei.

wenn ich abwäge, zwischen bildern von mir im netz, auch wenn sie peinlich sind, und der freude darüber, dass der kerl, der da nötigt, erpresst und mir das insgesamt angetan hat dafür mächtig verknackt wird, bin ich ziemlich sicher, dass die letztere die bessere variante ist.

Das ist sexuelle Nötigung:

der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html#:~:text=(1)%20Wer%20gegen%20den%20erkennbaren,bis%20zu%20f%C3%BCnf%20Jahren%20bestraft.

Erpressung ist im StGB an Bereicherung gekoppelt. Daher sehe ich das nicht als gegeben an.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html#:~:text=(1)%20Wer%20einen%20Menschen%20rechtswidrig,Freiheitsstrafe%20bis%20zu%20f%C3%BCnf%20Jahren

Zudem müsste auch geklärt werden wie der Erpresser an die Fotos gekommen ist. Wenn die Bekannte ihm diese nicht freiwillig geschickt hat, könnte unter Umständen auch hier eine Straftat vorschicken.

Geht bitte, aber ganz zügig, schnell zur Polizei und macht eine Anzeige! Sofort!