Kurze DB-Killer legal?

2 Antworten

Ich habe bei meiner VFR 1200 beim DAM-Auspuff auch zwei DB-Killer dabei, einen mit geschlossenem Rohr, einen mit durchlöchertem. Allerdings habe ich für beide ein Messprotokoll. Ohne ein solches würde ich mich nicht trauen, den "Sport-DB-Killer" (heißt bei DAM tatsächlich so) einzubauen. Das habe ich aber auch noch nicht gemacht, der Hobel hat auch so schon einen geilen sound. Und geil heißt nicht unbedingt laut.

Die Gefahr bei solchen Dingen ist allerdings immer gegeben, das man bei einer Kontrolle doch den Kürzeren zieht. Dann sollte man den leiseren DB-Killer immer dabei haben und bei Bedarf unter der Sitzbank hervorzaubern. Dann kann man Glück haben das man mit einem Bussgeld von 90 euro davonkommt und nicht noch das doppelte Bussgeld wegen Vorsatz und stehenlassen der Maschine riskiert, wenn das Geräuschverhalten der Maschine verschlechtert wird (Erlöschen der Betriebserlaubnis § 19 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 StVZO)

Eine einmal erloschene Betriebserlaubnis kann nicht reaktiviert werden, man benötigt eine neue, was mit umfangreichen Abnahmen, somit hohen Kosten, einhergeht.

Den dB-Killer zu entfernen, zieht eine Strafe nach sich: Neben Bußgeldern drohen auch die Nutzungsuntersagung und der Verlust der Fahrzeugzulassung.

Folgende Änderungen an einem Motorradschalldämpfer sind unzulässig:

  • dB-Killer/-Eater kürzen
  • dB-Killer/-Eater bearbeiten
  • dB-Killer/-Eater entfernen
  • db-Killer/-Eater verbauten der nicht dem Original entspricht etc.