Kommt man als nicht binäre oder transexuelle Person auf Antrag in einen Frauenknast?
In Zeiten von LGBTQ+* müssen die ja auch auf einen eingehen!
Aber was ist, wenn man einen Penis hat, sich aber nicht wie ein Mann fühlt und als Geschlecht was anderes als männlich angibt?
Was ist dann nach einer Verurteilung?
Muss man dann ein Antrag stellen und kommt dann trotz Penis in den Frauenknast?
Oder gibt es für so Fälle ene extra Station??
1 Antwort
Naja also es wird wahrscheinlich davon abhängen wie weit du in deiner Transition schon bist. Ich denke es wäre sehr unangenehm für 1 Transfrau die zwar schon eine Oberweite hat aber halt noch ein Penis in ein Männergefängnis zu gehen.
Natürlich sollte man solch eine Person dann vielleicht am Anfang zumindest noch gut beobachten. Aber nur weil es ein oder zwei Vorfälle gibt in denen eine Person vorgibt einer Transfrau zu sein nur um in einem Frauengefängnis Frauen zu vergewaltigen sollte man deswegen nicht wirklichen Transfrauen die das nicht vorhaben das Recht verweigern in das Frauengefängnis zu gehen. Als nicht-binäre Personen würdest du wahrscheinlich in das Gefängnis kommen das deinem Körper am ähnlichsten ist.
Naja also in meinem Fall wäre das dann wahrscheinlich das Frauengefängnis weil ich weiblich geboren bin und keine Hormone nehmen will und mir auch keinen Penis operieren lassen will. Mal abgesehen davon dass ich nicht ins Gefängnis muss.😂😅