Kann ein „sklave“ seinen herr anzeigen?

7 Antworten

Grundsätzlich immer dann, wenn der vereinbarte Rahmen verlassen wurde und z. B. der "Sklave" zu Schaden gekommen ist.

Auch BDSM basiert auf dem Vertragsrecht. Es ist eine Dienstleistung. Wenn dessen Grenzen überschritten werden, sind die Leistungen, bzw. Schädigungen einklagbar.

Woher ich das weiß:Recherche

Schau in den § 228 StGB.

Yunnaa  30.06.2021, 10:04

Das ist erlaubt solange er es auch wollte

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Natürlich, wenn der vereinbarte Rahmen verlassen wurde oder sonst etwas passiert ist. Das "sklave sein" ist ja Teil des..."Spiels" man ist ja nicht (jedenfalls nicht beim echten BDSM) wirklich sklave und hat keine rechte mehr. Man ist immer noch ein eigenständiger Mensch mit allen Rechten die jeder andere hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, klar kann er das.

Ein Satz, der das gut ausdrückt ist:

"Der Dom steht immer mit einem Bein im Knast!"

Heisst:

Solange es gut läuft und man sich versteht, gibt es keine Probleme.

Wenn es aber mal zu richtig Stunk oder gar einem unschönen Ende der Beziehung kommt, ist gar nicht so selten, dass Sub/Passiv seinen (Ex)Dom/Aktiv anzeigt.